Der Europäische Rat übt Druck auf das Europaparlament aus, damit es eine Direktive gutheißt, zur konzerninternen Entsendung ohne Gleichstellungsgarantie von Drittstaatenangehörigen, die in einem EU-Mitgliedsstaat arbeiten.
Dies würde bedeuten, dass die Arbeitnehmer, die in einem EU-Mitgliedstaat arbeiten, den Arbeitsbedingungen ihres Herkunftslandes unterstünden! “Der europäische Arbeitsmarkt würde zu einem Dschungel”, warnt der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB).
Die EU muss den Drittstaatsangehörigen, die innerhalb der EU angestellt sind, eine gerechte Behandlung garantieren. Dieses Prinzip wurde durch die Direktive über die Saisonarbeitskräfte bestätigt, doch der Rat will es missachten und die Drittstaatsangehörigen einer größeren Unsicherheit aussetzen und somit der Ausbeutung freigeben. Wer aber profitiert davon?
Der EGB wird sämtliche Maßnahmen ergreifen, um diese Richtlinie zu bekämpfen und bittet die Mitgliedstaaten darum, Vorschläge zu unterbreiten, um die volle Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen, die in einem EU-Mitgliedstaat angestellt sind, wiederherzustellen.
Mitgeteilt vom EGB am 7. Februar 2014
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