In seiner Sitzung vom 27. November 2012 hat der Europäische Gerichtshof unter dem Vorsitz von T. von Danwitz die Vertreter der vier klagenden Parteien (repräsentiert durch den OGBL und verschiedener anderer Gewerkschaften) sowie Vertreter des luxemburgischen Staates, der Europäischen Kommission und Vertreter der österreichischen, dänischen, griechischen und schwedischen Regierungen im Rahmen der Verhandlung über die staatlichen Studienbeihilfen angehört. Die Studienbeihilfen werden durch das Gesetz vom 26 Juli 2011 den Kindern der in Luxemburg arbeitenden Grenzgänger, welche dort Steuern und Sozialabgaben zahlen, verwehrt.
Der Generalanwalt P. Mengozzi wird seine Schlussfolgerungen am 7. Februar 2013 vorlegen, und der Gerichtshof wird einige Monate später sein Urteil sprechen.
Der Fall, der vom Anwalt des OGBL plädiert wurde, steht stellvertretend für 250 ähnliche Fälle, die der OGBL beim Verwaltungsgericht in Luxemburg hinterlegt hat. Insgesamt liegen dem Verwaltungsgericht 600 Fälle von Grenzgängern zur Entscheidung vor.
Im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Juni 2012 im Rechtsstreit Europäische Kommission gegen die Niederlande, in dem letztere aufgrund der Einführung einer europarechtswidrigen Residenzklausel im Gesetz über die Studienbeihilfen verurteilt wurden, kann man optimistisch sein, was den Ausgang der 250 Fälle des OGBL vor dem Verwaltungsgerichtshof betrifft.
Die Regierung wäre gut beraten, eine Lösung zu finden, welche die legitimen Rechte der Grenzgänger respektiert.
Die Europäische Kommission, die die Rechte der Grenzgänger vor dem Europäischen Gerichtshof vertreten hat, ist zuversichtlich, dass ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg demnächst anlaufen wird.
Mitgeteilt vom OGBL am 28. November 2012
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