Anfang Oktober hat die Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit ihren Konsultationsprozess über die Zukunft des Rentensystems des Privatsektors, d.h. des allgemeinen Rentenversicherungssystems, eingeleitet. In diesem Zusammenhang ziehen OGBL und LCGB an einem Strang, indem sie sich für eine Erhöhung der Einnahmen einsetzen, um das allgemeine System zu stärken.
Mit großem Interesse haben die Gewerkschaften daher die Antwort der Ministerin auf die parlamentarische Anfrage Nr. 1201 bezüglich der Mehreinnahmen, die durch eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze generiert würden, gelesen. In ihrer Antwort bestätigt die Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit, dass eine solche Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze im allgemeinen System im Jahr 2023 zu zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 706 Millionen Euro für die Nationale Rentenversicherungskasse (CNAP) geführt hätte. Gleichzeitig relativiert sie diesen Einnahmenanstieg, indem sie auf die zusätzlichen Kosten für den Staatshaushalt hinweist und erklärt, dass bei einer Abschaffung der Höchstrente, die über einen Zeitraum von 30 Jahren angesammelten Mehreinnahmen in 15 Jahren verbraucht würden.
Die Gewerkschaften nehmen diese Aussage der Ministerin zur Kenntnis und müssen feststellen, dass dies in krassem Widerspruch zu den Behauptungen steht, die sie anlässlich der Konsultationssitzung mit OGBL und LCGB am 9. Oktober 2024 aufgestellt hat. Bei diesem Treffen betonte die Ministerin nämlich, dass die Regierung in der Rentenfrage keine vorbestimmte Position einnehmen werde, dass die Schlussfolgerungen des Prozesses völlig offen sein würden und dass das Ziel der Konsultationen gerade darin bestehe, Wege zur dauerhaften Sicherung des Rentenversicherungssystems zu sammeln.
Es muss festgestellt werden, dass die Ministerin Wege verwirft, indem sie bereits jetzt eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze ausschließt. Daher fragen sich die Gewerkschaften: Was ist der Zweck dieser Konsultation, wenn die Ministerin bereits im Laufe des Prozesses bestimmte Wege ausschließt? Will die Ministerin diese Konsultation nutzen, um jede Diskussion über eine Erhöhung der Einnahmen der CNAP um jeden Preis auszuschließen?
Zur Erinnerung: Die Gewerkschaften fordern eine Erhöhung der Finanzierungsquellen der Rentenversicherung. Zu den von den Gewerkschaften geforderten Maßnahmen gehört die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze, wohl verstanden bei Beibehaltung der Begrenzung der Höchstrente. Diese Maßnahme hätte auch den Vorteil, dass das allgemeine Rentenversicherungssystem dem System des öffentlichen Dienstes angenähert würde, in dem Einkommen und Leistungen vollständig verschoben sind. Diese Maßnahme wäre auch sozial gerecht, da sehr hohe Löhne und Gehälter dazu herangezogen würden, das allgemeine Rentenversicherungssystem zu erhalten und dringend notwendige Verbesserungen wie die Erhöhung der Mindestrente vorzunehmen.
Dieser Artikel wurde im Aktuell veröffentlicht (5/2024)
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