Der OGBL wendet sich entschieden gegen den Ausschluss der Sozialpartner aus dem neuen Hohen Rat für die Gleichstellung der Geschlechter, der das Komitee für Frauenarbeit (comité du travail féminin – CTF) ersetzen soll.
Der OGBL Equality unterstützt zwar ausdrücklich die Initiative, die darauf abzielt, die Kompetenzen zu erweitern und eine dynamische Instanz im Bereich der Gleichstellung zu schaffen, sieht sich jedoch gezwungen, seine Ablehnung bezüglich der Zusammensetzung dieser neuen Instanz zum Ausdruck zu bringen, die das Tripartite Modell über den Haufen wirft.
Der Entwurf der großherzoglichen Verordnung sieht vor, dass sich der neue Oberste Gleichstellungsrat aus fünf vom Minister ernannten Mitgliedern, einem Vertreter des Nationalen Frauenrats und zwei Vertretern der Zivilgesellschaft zusammensetzt. Die Kriterien für die Ernennung scheinen weitgehend im Ermessen der Ministerin für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu liegen. Darüber hinaus sind die Sozialpartner auch nicht im Begleitausschuss der ebenfalls einzurichtenden Beobachtungsstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern vertreten.
Früher war das CTF nach dem luxemburgischen Modell des sozialen Dialogs tripartistisch zusammengesetzt. Vier Sitze wurden an die auf nationaler Ebene repräsentativsten Gewerkschaften vergeben. Diese gewerkschaftliche Vertretung ist leider nicht mehr gewährleistet.
Auch wenn der OGBL die Erweiterung des Aktionsradius des neuen Rates begrüßt, ist es inakzeptabel, die Gewerkschaften als wichtige und unverzichtbare Akteure auszuschließen. Die Sozialpartner tragen eine besondere Verantwortung für den Erfolg und die Umsetzung der Gleichstellungspolitik.
Gewerkschaften sind die legitimen Vertreter von Arbeitnehmer*innen aller Geschlechter und Nationalitäten und setzen sich für deren Interessen in der Arbeitswelt sowie in allen sozialen und gesellschaftlichen Fragen im weitesten Sinne ein. Sie spielen seit jeher eine wichtige Rolle bei der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Ihre Präsenz muss durch eine gesetzliche Grundlage garantiert werden.
Daher lehnt der OGBL Equality die geplante Zusammensetzung des Hohen Rats für Gleichstellung kategorisch ab und fordert die Ministerin auf, die notwendigen Änderungen vorzunehmen.
Mitgeteilt vom OGBL Equality, den 7. Februar 2023
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