Der neue Kollektivvertrag im Versicherungssektor

 

Der aktuelle Kollektivvertrag der Arbeitnehmer aus dem Versicherungssektor läuft am 31.12.2017 ab.
Um die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften des Sektors und der ACA im Hinblick eines neuen Kollektivvertrags vorzubereiten, haben wir die Delegierten, die Mitglieder und die betroffenen Arbeitnehmer um Teilnahme gebeten, und das über eine Umfrage, die auf unserer Webseite http://www.ogbl.lu/syndicat-banques-et-assurances/sondages/ zugänglich war:
Unter den erhaltenen Vorschlägen, sind folgende prioritär zurückzu-behalten:
In Bezug auf das Vergütungssystem:
1.    Priorität: Lineare Gehaltserhöhung
2.    Aufwertung der Gehaltssätze (garantiertes Referenzmindestgehalt)
3.    Erhöhung der Dienstaltersstufen (Beförderungsgarantie)
4.    Aufwertung der Konjunkturprämie
In Bezug auf den Arbeitszeitplan:
1.    Priorität: Einhaltung der legalen Arbeitszeit, Gewährung zur Rückgewinnung der geleisteten Arbeitsstunden während der Referenzperiode
2.    Personalaufstockung bei Über-belastung
3.    Erhöhung der Zahl der Urlaubstage
4.    Garantierte Einstufung der Mehrstunden zu Ende der Referenz-periode als Überstunden
Im Bereich der Bildung:
1.    Priorität: Recht auf Um- und Weiterbildung beim Risiko des Arbeitsverlusts
2.    Einführung eines absoluten Rechts auf individuelle Bildung
3.    Erhöhung der Anzahl der Bildungstage
Was die Aus- und Weiterbildung betrifft, so waren die Bedürfnisse und die geäußerten Forderungen zahlreich in puncto Weiterentwicklung und Sicherung der Arbeitsplätze im Versicherungswesen gegenüber der Einführung neuer Technologien und anderer größerer Änderungen in dem Sektor.
Das OGBL/SBA bedankt sich bei allen, die an dieser Umfrage teilgenommen haben und die ihre Forderungen und ihre Prioritäten für den neuen Kollektivvertrag mitgeteilt haben.