Anlässlich seiner letzten Sitzung im Jahr 2012 hat sich die Exekutive des OGBL erneut mit den Austeritätsmaßnahmen, die die Regierung im Rahmen der Erstellung des Staatshaushalts 2013 vorgesehen hat, beschäftigt.
Insgesamt werden die für 2013 beabsichtigten Maßnahmen dem Staat die Summe von 952 Millionen Euro einbringen davon 538 Millionen Euro über eine Reduzierung der öffentlichen Ausgaben und 414 Millionen über zusätzlichen Einnahmen. Wer Ausgabenreduzierung sagt, meint vorrangig Sozialausgabenkürzung und wer Einnahmenerhöhung sagt, meint Steuererhöhungen.
Die Exekutive stellt demzufolge fest, dass die privaten Haushalte mit 45 % belastet werden und somit die weitaus schwerste Bürde zu tragen haben, währenddessen die Betriebe nur knappe 17 % beitragen. Das Gesamtpaket könnte kaum unausgewogener sein. Durch diese Maßnahmen wird der im Laufe der vergangenen Jahrzehnte aufgetane Graben bezüglich der Beteiligungen der Betriebe (juristische Personen) und Privathaushalte (natürliche Personen) am Staatshaushalt noch tiefer. Man kommt nicht umhin festzustellen, dass die Beteiligung der Betriebe im Vergleich zu jener der Privathaushalte – die unablässig steigt – ständig abnimmt.
Warnung vor der Gefahr einer Verlangsamung der Wirtschaft
Der OGBL lehnt dieses Maßnahmenpaket ab und warnt sowohl die Regierung als auch die Abgeordnetenkammer vor den Gefahren einer Wirtschaftsverlangsamung, die selbige Maßnahmen durch ihre negativen Auswirkungen auf die Kaufkraft der Privathaushalte nachsichziehen könnte. Sogar das Statec stellt in seinen rezenten Veröffentlichungen fest, dass die eingeschränkte Entwicklung der Löhne und die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen auf den Inlandskonsum drücken. Laut einer Simulation würden die Maßnahmen das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um zwischen 0,3 und 0,6 herabsenken, was dadurch beachtlich ist, dass die Wachstumsrate momentan bei gleich Null liegt.
Zum ersten Mal seit der Krise, vergreift sich die Regierung an zwei Säulen der Luxemburger Sozialpolitik indem sie die Familienleistungen (Schulanfangsprämie, Erziehungszulage – „Mammerent“, Abänderungen der Chèques-services-Bedingungen) sowie Beschäftigungsfördermaßnahmen (Wiedereingliederungshilfen, Abschaffung der Préretraite-solidarité) herabsetzt respektive abschafft. Außerdem stellt sie die zum 1. Januar 2013 geschuldete Anpassung der Renten (Ajustement) an die allgemeine Lohnentwicklung ein.
Der OGBL widersetzt sich all diesen Maßnahmen. Die Abschaffung des Rentenajustement wird in keiner Weise die staatliche Defizitlage verbessern. Von den 70 Millionen Euro, die der Staat auf diese Weise sparen will, betreffen nur 12 Millionen die eigentlichen Ausgaben des Staates, in diesem Fall die Rentenanpassung dessen Funktionäre. Der restliche Betrag wird die Reserven der nationalen Rentenkasse nur zusätzlich aufblähen. Dieser Kaufkraftverlust bei den Rentnern wird ebenfalls einen Verlust für die nationale Wirtschaft darstellen und dem Staat selbst werden etwa 12 Millionen an Steuereinnahmen auf den 70 Millionen Euro verlustig gehen. Für den Staatshaushalt ist also die Streichung des Rentenajustement quasi eine Null-Operation. Sämtliche Maßnahmen werden die Kaufkraft der Privathaushalte schwächen und dazu beitragen die luxemburgische Wirtschaftsleistung zu verlangsamen. Es wäre jetzt angebracht genau das Gegenteil zu tun, nämlich Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen die Luxemburger Wirtschaft anzukurbeln und sie aus der aktuellen Flaute herauszuführen.
Der OGBL verlangt eine strukturelle Reform der Einkommenssteuer
Was die steuerlichen Maßnahmen anbelangt ist der OGBL offen für die Erschließung neuer Steuerquellen unter der Bedingung, dass sie gerecht zwischen Bebrieben und Privathaushalten aufgeteilt ist, was zur Zeit nicht gegeben ist. Um größere Steuergerechtigkeit zu erreichen, verlangt der OGBL (1) die Anpassung der Steuertabellen an die Inflation und zwar rückwirkend auf den 1. Januar 2012 entsprechend Artikel 125 des abgeänderten Gesetzes vom 4. Dezember 1967 über die Einkommenssteuer und (2) eine strukturelle Steuerreform mit einer neuen Staffelung der Einkommensbesteuerung, was den steuerlichen Druck von den mittleren Einkommen nehmen würde und gleichzeitig, durch die Einführung einer neuen Progressivität für höhere Einkommen, für eine ausgewogenere Aufteilung zwischen den Privathaushalten sorgen würde.
Die Last der für die kommenden Jahre vorgesehenen Steuermaßnahmen wird hauptsächlich von den mittleren Einkommen getragen werden, was der OGBL vehement anprangert. So lehnt er insbesondere die Abschaffung der 4-Kilometerpauschale ab. Diese Maßnahme wird zur Folge haben, dass zahlreiche Privathaushalte in einer höhere Steuertranche fallen und dementsprechend mehr Steuern zahlen müssen. Hiervon werden wiederum die kleinen und mittleren Einkommen besonders betroffen sein. Und zeitgleich kündigt die Regierung an, dass im kommenden Jahr die Preise für den öffentlichen Transport erhöht werden. Um zu ihrer Arbeit zu gelangen, werden die Arbeitnehmer so oder so nicht an einer Erhöhung ihrer Transportkosten vorbeikommen können.
Zu diesem neuen Paket an Austeritätsmaßnahmen muss man insbesondere die Auswirkungen der Nicht-Anpassung der Einkommenssteuertabellen bis 2014 (Regierungsbeschluss von 2010), die Indexmanipulation bis 2014, ja sogar bis 2015 ( Regierungsbeschluss von 2011), die Desindexierung der Familienleistungen seit 2006 sowie die Erhöhung der Eigenbeteiligung an den Gesundheitskosten hinzufügen, um die ganze Tragweite der von den Arbeitnehmern und Rentner verlangten Anstrengung zu verstehen.
Schlussfolgernd lehnt die OGBL-Exekutive die Austeritätspolitik der Regierung ab, weil sie in dreifacher Hinsicht ganz einfach unsinnig ist: sie setzt das Nettoeinkommen der privaten Haushalte herab, sie trägt dazu bei die Wirtschafsaktivität des Landes zu mindern und sie hat ihren Anteil an weniger Steuer- und Sozialversicherungseinkommen. Sie bewirkt genau das Gegenteil ihrer Zielvorgabe. Ohne Förderung der Wirtschaftsaktivität und der Kaufkraft ist die Wahrscheinlichkeit gering, das Defizit und die öffentlichen Schulden, die übrigens weit unter der von der EU festgelegten Grenze liegen, nachhaltig verringern zu können.
Mitgeteilt vom OGBL am 10. Dezember 2012
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