Kürzlich fand eine Unterredung zwischen Vertretern der Geschäftsführung und des Syndikats Gesundheit und Sozialwesen des OGBL mit Arbeitsminister Nicolas Schmit statt. Hauptthema der Unterredung war die Abschaffung der „Préretraite solidarité“ (solidarische Frührente) und die geplante Reform aller anderen Frührentenregelungen.
In der Tat wird bis heute im Luxemburger Krankenhauswesen oft auf die Frührente zurückgegriffen. Die oft körperlich und psychisch schwierigen Arbeitsbedingungen, ebenso wie die sehr flexibel gestalteten Arbeitszeitmodelle mit viel Schichtarbeit und Dienstabrufbereitschaft bringen es mit sich, dass viele Beschäftigte ihrer Arbeit nicht bis zum legalen Rentenalter nachgehen können.
Leider stellen die vorliegenden Texte zur Reform der Frührente bisher keine wirkliche Kompensation für die Abschaffung der solidarischen Frührente dar.
Die Vertreter des OGBL machten den Minister darauf aufmerksam, dass insbesondere im Krankenhaussektor sowohl in Bezug auf die Anerkennung bestimmter Formen des Bereitschaftsdienstes als auch hinsichtlich der zu hohen Anzahl der geforderten Nachtarbeitsstunden pro Monat in dem Gesetzesprojekt zur Frührente für Schicht- und Nachtarbeiter nicht Rechnung getragen wird. Auch im Sozialbereich gibt es belastende Arbeitszeitmodelle, wie die kombinierten Schicht- bzw. Bereitschaftsdienste (z.B. die „nuits dormantes“) die im jetzigen Gesetzesprojekt nicht berücksichtigt werden.
Die Forderung des OGBL beruht darauf, die Möglichkeit des Bezugs der Frührente für Schicht- und Nachtarbeiter auf andere belastende Arbeitsbedingungen zu erweitern. Der heutige Gesetzesentwurf umfasst in der Tat nicht alle Situationen, wie etwa Bereitschafts- und verschiedene Formen des Nachtdienstes im Krankenhauswesen, aber auch in anderen Sektoren.
Des Weiteren haben die OGBL-Vertreter auch auf die Schwierigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hingewiesen, die geleistete Schicht- und Nachtarbeit über einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren rückwirkend nachzuweisen.
Der Arbeitsminister hat Verständnis für die Partikularität dieser Arbeitszeitgestaltung gezeigt. Da die Regierung sich engagiert hatte (Abkommen vom 28. November 2014) die solidarische Frührente nur dann abzuschaffen, wenn es Verbesserungen bei den anderen Formen der Frührente gibt, hat Minister Schmit in Betracht gezogen, die vorgebrachten Kritikpunkte des OGBL in das Gesetzesprojekt einzubringen.
Das Thema Frührente wegen beschwerlicher Arbeit war bei diesem Treffen nicht auf der Tagesordnung. Es bleibt jedoch weiterhin eine der Hauptforderungen des OGBL, den Gesetzentwurf dahingehend zu verändern, dass eine Definition der beschwerlichen Arbeit im Text vorgesehen wird, um die Möglichkeit des Bezuges der Frührente für Schichtarbeiter auf andere Arbeitsbedingungen auszudehnen.
Mitgeteilt vom OGBL am 23. November 2015
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