Treffen von OGBL und LCGB mit dem Europaabgeordneten Georges Bach

Die Neubearbeitung der Entsendungsrichtlinie muss das Prinzip „Gleiche Arbeit, gleiches Gehalt am gleichen Ort“ garantieren

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De gauche à droite, Carole Thoma, Georges Bach, Jean-Luc De Matteis, Vincent Jacquet, Henrike Wolter et Jean-Paul Baudot.

Am Montag, dem 11. September 2017, haben die Vertreter von OGBL und LCGB bei einem Treffen mit Georges Bach, Abgeordneter im Europaparlament, über die Neubearbeitung der Entsendungsrichtlinie und über den Vorschlag der Einführung eines Servicepakets durch die Europäische Kommission diskutiert.

Ein entsandter Arbeiter ist ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber in ein anderes Mitgliedsland geschickt wird, um zeitbegrenzt einen Dienst zu leisten. Während dieser Zeit hängen die entsandten Arbeiter weiterhin vom sozialen Sicherheitssystem ihres Ursprungslands ab. Wenn die Entsendung mehr als zwei Jahre dauert, dann fallen sie unter das soziale Sicherheitssystem des Gastlandes.

Die Europäische Kommission schlägt vor, die frühere Richtlinie von 1996 zur Entsendung neu zu bearbeiten, um Sozialdumping innerhalb der Europäischen Union keinen Raum zu lassen, um die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Autoritäten zu verbessern, und um den entsandten Arbeitern und den Unternehmen zu ermöglichen, ihre Rechte und Pflichten besser kennenzulernen.

Die Gewerkschaften konnten bezüglich des von Brüssel vorgeschlagenen Textes ihre kritischen Argumente anbringen. Die Gewerkschaftsvertreter fordern, dass die Kollektivverträge, ob auf Sektoren- oder Betriebsebene, immer angewandt werden, um das Prinzip „Gleiche Arbeit, gleiches Gehalt am gleichen Ort“ zu respektieren, das vom Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker im Arbeitsprogramm der Kommission von 2016 versprochen wurde.

Georges Bach zeigte sich verständnisvoll gegenüber den Einwänden der Gewerkschaften und hat ebenfalls die Wichtigkeit des gleichen Gehalts für die entsandten Arbeiter unterstrichen, um Sozialdumping zu vermeiden. Er hat ebenfalls die legale Basis der Richtlinie in Frage gestellt, die die Rechte der Arbeiter nicht berücksichtigt und verlangt eine doppelte gesetzliche Basis.

Was das Entgelt der entsandten Arbeiter betrifft, haben die Teilnehmer die Problematik der Sachleistungen erwogen und waren sich einig, dass die Reise- und Mietkosten zwangsmäßig vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

Zurzeit ist eine Entsendung von kurzer Dauer auf 24 Monate beschränkt, bevor sie dann als Entsendung von langer Dauer betrachtet wird. Da die Durchschnittsdauer der Entsendungen oft weniger als sechs Monate beträgt, fordern die Gewerkschaftler, gemäß der Position des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), die Höchstdauer beträchtlich zu senken. Der Europaabgeordnete hat angegeben, dass die Diskussionen laufen, um das Limit auf etwa zwölf Monate festzulegen.

Während der Unterredung hat die Diskussionsgruppe die Frage der gemeinsamen Verantwortung der Zulieferer angesprochen, sowie die luxemburgische Problematik der Gewerbeinspektion (ITM), eine Dienststelle deren Hauptaufgabe ist, zum dauerhaften Wohlsein der Arbeitnehmer beizutragen. Die Gewerkschaften sind in der Tat der Meinung, dass die Mittel der Gewerbeinspektion verstärkt werden müssen, wenn man effiziente Kontrollen als Ziel hat.

Um die Leistungen an den Dienstleistungssektoren für Unternehmen und für den Bau auf dem Binnenmarkt zu fördern, hat die Europäische Kommission zusätzlich ein „Dienstleistungspaket“ vorgeschlagen. Dieses beinhaltet insbesondere eine elektronische Karte. Diese vereinfachte elektronische Prozedur hat zum Ziel die Bearbeitung der administrativen Formalitäten zu erleichtern bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen in den betroffenen Sektoren. Dies birgt die Gefahr in sich, glauben die Gewerkschaften, dass die Kontrollmittel sowie die Mittel im Kampf gegen das Sozial-dumping beschnitten werden. Auch wenn der Vorschlag einige Fortschritte beinhaltet, so bleibt die Problematik der elektronischen Karte für die Gewerkschaftsvertreter beunruhigend. Insbesondere die zu kurzen Fristen für die Zielländer, um die Anfragen zu überprüfen sowie die unbegrenzte Gültigkeit der Karte.

Georges Bach hat ebenfalls das Sprachenproblem in Erwägung gezogen. Die Kommission plant, dass der Antrag für eine elektronische Karte in der nationalen Sprache des Landes gemacht werden kann, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Dies würde einen schwerfälligen logistischen Vorgang mit sich bringen. Er erklärt, dass eine Begrenzung auf etwa fünf Sprachen für die Prozedur realistischer und besser durchführbar sei.
Das Europaparlament ist zur Abstimmung über diese Änderungen in seiner Plenarsitzung im Oktober auf-gerufen.

Georges Bach war begleitet von seiner Assistentin Carole Thoma. Der OGBL war durch Jean-Luc De Matteis, Zentralsekretär, vertreten. Der LCGB war vertreten durch Vincent Jacquet, beigeordneter Generalsekretär, und Jean-Paul Baudot, Gewerkschaftssekretär. Das SECEC war vertreten durch Henrike Wolter, Missionsbeauftragte.