Straßenbauverwaltung

Die Sicherheit der Arbeitnehmer darf nicht auf dem Altar der Sparpolitik geopfert werden

teaserbreitDer OGBL fordert die obligatorische Präsenz des Beifahrers bei Winterdienstarbeiten

Die Straßenbauverwaltung verordnete, dass der angehende Winterdienst neuerdings ohne Beifahrer, allein durch den Fahrer gewährleistet werden muss. Ausnahmen können nur unter den drei folgenden Voraussetzungen genehmigt werden:

  • der Streckenbereich muss größtenteils aus schmalen und kurvenreichen Straßen bestehen;
  • es muss dichter Schneefall herrschen;
  • der Schneepflug muss am Fahrzeug befestigt sein.

Letztlich entscheidet die Direktion selbst, ob eine Strecke die obengenannten Kriterien bei Schneefall erfüllt, dies aufgrund eines obligatorischen Streckenbuches. Die Streckenbücher werden aber durch die Vorgesetzten verfasst.

Die Direktion argumentiert ebenfalls, dass sämtliche Fahrzeuge mit einem GPS-Navigationssystem und mobilen Telefongeräten zwecks Ortung und Kommunikation ausgestattet sind. Das eingebaute GPS-System ermöglicht ebenfalls eine Automatisierung der Streuarbeiten. Das System soll die vollautomatische Steuerung des Streuzeitpunkts wie auch der Streumenge garantieren. Ein Beifahrer sei somit überflüssig.

Die OGBL-Delegierten stellen jedoch fest, dass die Realität dieser technokratischen Rhetorik widerspricht. Das angesprochene GPS-System ist nicht in jedem Fahrzeug eingebaut. Schlimmer ist, dass niemand während der Streuarbeiten vorhanden ist, um bei einem Notfall die GPS-Konsolen zu orten, um ein schnellstmögliches Eingreifen der Rettungsdienste gewährleisten zu können.

Außerdem müssen die Fahrer, das Display, das das Fahrzeug samt seiner Ausrüstung steuert, ständig im Auge behalten und manipulieren. Dies stellt höchste Konzentrationsanforderungen an die Fahrer, da erstens die Konsolen weder im direkten Blickfeld noch in Reichweite des Fahrers montiert sind und zweitens da die Fahrfähigkeiten der Fahrer bei erschwerter Sicht und komplizierter Strecke auf ein Höchstes gefordert werden.

Außerdem müssen bei Glatteis Streckenabschnitte von Hand vorgestreut werden, um ein sicheres Vorankommen des Streuwagens zu ermöglichen. Der Fahrer kann aber nicht gleichzeitig in und außerhalb der Kabine tätig sein. Dies muss ein Beifahrer erledigen. Der OGBL bezweifelt des Weiteren, dass der Arbeitnehmer bei einem gesundheitlichen Notfall oder bei einem Streckenunfall selbst auf das mobile Telefon zurückgreifen kann, um einen Notruf zu tätigen!

Das GPS-System ist nicht voll funktionsfähig. Es entlastet den Fahrer keineswegs und kann in keiner Weise die Sicherheit der Arbeitnehmer garantieren. Ganze Landstriche sind zwangsweise bei schlechten Wetterbedingungen als gefährlich einzustufen.

Der OGBL fordert, dass die Straßenbauverwaltung die Sicherheit und die Gesundheit nicht nur des Personals, sondern auch der Verkehrsteilnehmer, ernst nimmt. Der OGBL fordert die obligatorische Präsenz des Beifahrers bei Winterdienstarbeiten!

Personalabbau auf Kosten der Sicherheit und Gesundheit der staatlichen Arbeitnehmer!

Der OGBL entlarvt die Abschaffung des Beifahrers als Symptom einer falschen Sparpolitik seitens der Regierung. Die obengenannten Regeln gelten für die im Winterdienst angeheuerten Privatunternehmen nicht. Diese fahren z.B. nur mit Beifahrer.

Das Sparpontenzial bei der Straßenbauverwaltung ist vorhanden. Sparen kann die Regierung jedoch nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer und der Verkehrsteilnehmer!

Mitgeteilt vom OGBLSyndikat Öffentliche Dienste
am 2. Dezember 2015