Der Staatsrat hat seine mit Spannung erwartete Stellungnahme zum Gesetzentwurf 8163 über die Aufgaben des erzieherischen und psychosozialen Personals (EPS) im öffentlichen Schulwesen abgegeben. Dieser Gesetzesentwurf betrifft insbesondere die Organisation der Arbeit in den Kompetenzzentren für sonderpädagogische Psychologie und in den Teams zur Unterstützung von Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (ESEB) in Schulen und Gymnasien.
Die Stellungnahme des Staatsrates ist für den Bildungsminister gelinde gesagt vernichtend: Sie enthält nicht weniger als sechs formale Einwände gegen den Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form. Diese formellen Einwände decken sich weitgehend mit der Kritik, die von der APCCA (Personalverband der Kompetenzzentren und der Agentur) und dem SEW/OGBL geäußert wurde.
Zur Erinnerung: Mit dem Gesetzentwurf 8163 soll das am 16. November 2021 zwischen Minister Meisch und drei der CGFP angeschlossenen Erzieherverbänden unterzeichnete Abkommen umgesetzt werden. Damals hatten APCCA und SEW/OGBL aus der Presse erfahren, dass dieses Abkommen zwischen dem Ministerium und einer einzigen Gewerkschaft unterzeichnet worden war, obwohl die Verhandlungen und Gespräche in Arbeitsgruppen, an denen alle betroffenen Gewerkschaften und Personalverbände beteiligt waren, seit dem 1. September 2021 zum Stillstand gekommen waren.
Die APCCA und der SEW/OGBL waren der Ansicht, dass das ohne ihre Beteiligung unterzeichnete Abkommen alles andere als zufriedenstellend sei. Für die APCCA und den SEW/OGBL, so der Staatsrat in seiner Stellungnahme, “bleibt dieses Abkommen […] in vielen Punkten vage, spiegelt nur teilweise die Diskussionen in den AGs wider, entspricht nicht dem Ziel, angemessene Definitionen der Aufgaben des Personals einzuführen und stellt sogar eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen des betroffenen Personals dar”.
Angesichts der Weigerung von Minister Meisch, die Verhandlungen nach der Unterzeichnung des Abkommens vom 16. November 2021 fortzusetzen, hatten APCCA und SEW/OGBL beschlossen, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Am 28. Juni 2022, lange nach Ablauf der gesetzlichen Frist von sechs Wochen und ohne dass eine Sitzung stattgefunden hätte, teilte die Vorsitzende der Schlichtungskommission jedoch mit, dass die Streitigkeit unzulässig sei, da bereits eine Einigung zwischen dem Minister und einer anderen Gewerkschaft erzielt worden sei.
APCCA und SEW/OGBL fochten diese Entscheidung über die Unzulässigkeit des Streiks – eine einseitige Entscheidung, die keine Rechtsgrundlage hat und in klarem Widerspruch zum internationalen Streikrecht steht – an und reichten beim Verwaltungsgericht eine Nichtigkeitsklage ein. Der Fall ist noch anhängig.
Da die Gewerkschaftsrechte der APCCA und des SEW/OGBL sowie das Streikrecht des betroffenen Personals mit Füßen getreten wurden und nach der Stellungnahme des Staatsrates ist nun klar, dass der Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Abkommens vom 16. November 2021 nicht mehr vor den Sommerferien verabschiedet werden und somit nicht zum Schuljahresbeginn 2023 in Kraft treten kann (ursprünglich sollte er zum Schuljahresbeginn 2022 in Kraft treten!)
Auch wenn der Gesetzesentwurf 8163 in vielerlei Hinsicht unbefriedigend ist, da er zahlreiche Rechtsunsicherheiten enthält, nicht den Realitäten vor Ort entspricht und zudem keine Übergangsmaßnahmen für das bestehende Personal vorsieht, sind die APCCA und die SEW/OGBL nach wie vor für eine Regelung der Arbeitsorganisation des Personals der EPS in den Kompetenzzentren und den ESEB. Ein solches Gesetz muss sich jedoch auf einen echten Dialog mit allen Akteuren stützen, angefangen bei den Gewerkschaftsvertretern des betroffenen Personals.
Die APCCA und der SEW/OGBL hoffen, dass ein solcher Dialog mit dem Erziehungsminister oder der Erziehungsministerin im Rahmen der nächsten Regierung möglich sein wird, um zu einer besseren Vereinbarung zu gelangen, die den Bedürfnissen und Erwartungen des EPS-Personals der Kompetenzzentren und der ESEB wirklich Rechnung trägt.
Mitgeteilt von der APCCA und dem SEW/OGBL, am 14. Juli 2023
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