Eine OGBL-Delegation, angeführt von ihrem Präsidenten André Roeltgen, wurde kürzlich von der Familien- und Integrationsministerin Corinne Cahen empfangen, um über eine zukünftige Reform des Elternurlaubs zu diskutieren.
Die Ministerin hat abermals das bestätigt, wofür sich die Regierung am vergangenen 28. November gegenüber den Gewerkschaften verpflichtet hat, und zwar das Elternurlaubsgeld aufzuwerten, auf das Niveau des nicht-qualifizierten sozialen Mindestlohns. Es handelt sich hierbei um eine langjährige Forderung des OGBL.
Die Ministerin hat darüber hinaus angekündigt, dass die Regierung es vorhat, die Modalitäten bezüglich des Antrags auf Elternurlaub zu lockern. Erstens möchte die Regierung, gleichzeitig zur jetzigen Regelung, eine zweite Regelung einführen, die sowohl für den ersten als auch für den zweiten Elternurlaub gültig ist. Dessen Dauer soll auf vier Monate reduziert werden (anstatt der sechs Monate, die es zurzeit sind), wobei die Möglichkeit bestehen soll, sich für einen Ganztags- oder Halbtagselternurlaub zu entscheiden. Die Gesamtentschädigung bliebe bei beiden Regelungen gleichwertig (sechsmal den sozialen Mindestlohn), was jedoch eine Erhöhung der Monatsentschädigung im Falle der zweiten Regelung mit sich bringen würde, da die Gesamtentschädigung sich auf vier und nicht mehr auf sechs Monate verteilen würde. Die Wahl zwischen diesen beiden Regelungen würde dem betroffenen Elternteil überlassen.
Der OGBL stimmte diesem Vorschlag zu. Er hat jedoch unterstrichen, dass die Elternurlaubsentschädigung allgemeingültig bleiben muss, und keinesfalls an das Gehalt des betroffenen Elternteils gebunden sein oder dementsprechend nach oben begrenzt sein darf.
Die Regierung will außerdem noch zusätzlich die Regelungen bezüglich des Antrags auf Elternurlaub, der nicht sofort nach dem Mutterschaftsurlaub genommen wird, lockern. Um dies zu tun, möchte die Regierung in Zukunft den Betroffenen Eltern die Möglichkeit geben, den Elternurlaub aufzuteilen. Diese Aufteilung kann bis zu einem Tag pro Woche gehen, jedoch muss die diesbezügliche Regelung in dem Fall mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.
Der OGBL hat diesem zweiten Vorschlag ebenfalls zugestimmt, hat jedoch dabei unterstrichen, dass die gesetzliche Vorkehrung dafür sorgen muss, dass der Schutz des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer, die sich für eine solche Aufteilung ihres Elternurlaubs entscheiden, gewährleistet ist. Der OGBL hat ebenfalls bei der Ministerin auf die Pflicht bestanden, die erhalten bleiben muss, dass man einen Elternurlaub in seiner Vollständigkeit nehmen muss (vier oder sechs Monate je nach Regelung), um ihn vor jeglicher Gefahr der Denaturierung zu bewahren. Der Elternurlaub ist ein Arbeitnehmerrecht, und so müssen die gesetzlichen Mittel geschaffen werden, dieses Recht zu schützen.
Der OGBL hat sich darüber hinaus dafür ausgesprochen, das Recht auf Elternurlaub auszudehnen, bis das Kind des betroffenen Elternteils das Alter von zwölf Jahren erreicht hat (zurzeit fünf Jahre). Der OGBL ist auch dafür, dass das Recht auf Elternurlaub ebenfalls auf die Arbeitnehmer ausgedehnt wird, die weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten und die demnach zurzeit nicht über dieses Recht verfügen.
Die Reform des Elternurlaubs wird Teil der Gespräche mit Regierung und UEL vom kommenden 3. März, im Rahmen einer Sitzung sein, die beim permanenten Arbeits- und Beschäftigungsausschuss (Comité permanent du travail et de l’emploi) CPTE stattfinden wird.
Mitgeteilt vom OGBL am 27. Februar 2015
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