Indexmodulierung 2012-2014

Geschäftsführender Vorstand des OGBL lehnt Indexmodulierungsvorhaben der Regierung ab

Der von der Regierung ausgearbeitete Gesetzesentwurf betreffend das verzögerte Ausbezahlen der Indextranchen in den Jahren 2012, 2013 und 2014, der Ende Januar vom Parlament gestimmt werden soll, wurde vom geschäftsführenden Vorstand des OGBL am 6. Januar abgelehnt.

Die von der Regierung angeführten Gründe für eine Indexmodulierung, die sich über drei Jahre erstrecken soll und noch Jahre danach nachwirken würde, sind völlig überzogen und angesichts der drohenden wirtschaftlichen Rezession kontraproduktiv.

Für den OGBL ist es darüber hinaus inakzeptabel, dass den durch die Indexmanipulation geplanten hohen Kaufkraftverlusten nicht durch nennenswerte soziale und steuerliche Maßnahmen entgegengesteuert werden soll, wie beispielsweise durch eine Aufwertung der Familienzulagen bzw. der Steuerkredite, durch verbesserte Sozialleistungen im Wohn- oder Gesundheitsbereich oder durch ein gestaffeltes Preissystem beim Wasserverbrauch oder bei den Haushaltsabfällen. Der OGBL vermisst ebenfalls ein Konzept und klare Aussagen der Regierung für die Abbremsung der Preisentwicklung bis 2014 insbesondere was die Preise des öffentlichen Dienstleistungsbereichs anbelangt.

Massive Kaufkraftverluste

 

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht nicht nur die verspätete Auszahlung des Index im Jahre 2012 vor, sondern ebenfalls für all die kommenden Jahre, über 2014 hinaus. Wie viel Verlust an Kaufkraft dies konkret bis zum Jahr 2014 für die arbeitenden Menschen und für die Rentner ausmachen wird, wird von der realen Inflationshöhe abhängen. Bei einer normalen Inflationshöhe von 2,0% bis 2,5% wird der Kaufkraftverlust mit Sicherheit über einer halben Milliarde € liegen. Der Einzelne wird mit dem Verlust von mindestens einem halben Monatslohn rechnen müssen. Bei einem leicht höheren Inflationsverlauf droht sogar die definitive Annullierung einer ganzen Indextranche. In diesem Fall steht ein Kaufkraftverlust in Milliardenhöhe an!

Weit über das Ziel hinaus!

 

Die Regierung schlägt nicht nur eine auf die Jahre 2012-2014 begrenzte Verzögerung der Auszahlung des Index vor, sondern sie will die Auszahlung des Index definitiv, d.h. strukturell länger hinaus zögern.

Für die Mindestzeitspanne von 12 Monaten zwischen dem Auszahlen zweier Indextranchen soll nicht mehr der gesetzlich normale Referenz- und Ausgangspunkt gelten. Statt Mai 2011 wird der bereits um 5 Monate verzögerte Oktober 2011 zum neuen Ausgangspunkt genommen. Es soll also nicht von den kommenden drei Jahren profitiert werden, um die verzögerte Auszahlung progressiv wieder zurückzunehmen, damit ab 2014 der Index wieder normal funktionieren kann. Ein künstlicher verzögerter Ausgangspunkt soll auch ab 2014 gelten. Dies wird zu einem noch größeren Verlust für die Arbeitnehmer führen. Für den OGBL inakzeptabel.

Hohe zusätzliche Gewinne für die Unternehmen und überhaupt keine Garantien für neue Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen!

 

Was soll mit diesem Geld passieren, das das Patronat auf Kosten des Salariats einsparen soll? Diese Kaufkraft wird der luxemburgischen Wirtschaft, in erster Linie dem Handel, dem Handwerk und vielen anderen Dienstleistungsbereichen fehlen. Der OGBL stellt fest, dass die Regierung den Betrieben überhaupt keine Garantien abverlangt oder Auflagen macht, damit diese hunderte Millionen € in neue Investitionen und in neue Arbeitsplätze fließen. Oder soll das Salariat zusätzliche Lohneinbußen und Kaufkraftverluste in Kauf nehmen, damit die Aktionäre noch satter werden?

Der Vorstand des OGBL lehnt aus all diesen Gründen den Gesetzesvorschlag der Regierung ab und fordert die Regierung auf, diesen zurückzuziehen bzw. gründlich zu überarbeiten.

Der Vorstand des OGBL wird dem in einer Sondersitzung am 16. Januar tagenden Nationalvorstand des OGBL vorschlagen, den aktuellen Gesetzesvorschlag nicht nur abzulehnen, sondern die luxemburgischen Abgeordneten aufzufordern, gegen das Gesetzesvorhaben zu stimmen.

Mitgeteilt vom geschäftsführenden Vorstand des OGBL
am 9. Januar 2012