Bau

Der Kollektivurlaub ist ein allgemein verpflichtendes Vertragsrecht und keineswegs eine Option!

Das OGBL-Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion, als Mehrheitsgewerkschaft und Arbeitnehmersprecher, prangert aufs Schärfste die Aussagen an, wie sie gestern ein Vertreter der Stadt Luxemburg zum Sommerkollektivurlaub und zu den Arbeitszeiten der mehr als 14.000 Arbeitnehmer im Bausektor gemacht hat.

Wichtig ist daran zu erinnern, dass die Vorkehrungen zum Kollektivurlaub und zu den Arbeitszeiten, über den Kollektivvertrag, der von den Sozialpartnern des betroffenen Sektors ausgehandelt wurde, festgelegt sind.

Es darf nicht geduldet werden, dass Gemeindevertreter die Arbeitnehmerrechte angreifen, indem sie Schichtarbeit einführen und den Kollektivurlaub abschaffen wollen.

Es ist wichtig daran zu erinnern, dass Ausnahmeregelungen zum Kollektivurlaub in einigen Situationen möglich sind, z.B. Arbeiten im Bereich der Schulen während der Schulferien oder in Notfällen. Diese Ausnahmeregelungen werden von einer Ad-Hoc-Kommission beschlossen, in der Gewerkschaften, Patronat und Gewerbeinspektion vertreten sind.

Der OGBL bedauert den geringen Respekt, der von den Gemeindevertretern gegenüber dem Familienleben der betroffenen Arbeitnehmer aufgezeigt wird und wird alles tun, damit der Kollektivvertrag respektiert wird, und dies im Interesse der Arbeitnehmer des Sektors.

Der OGBL wird in den kommenden Tagen um ein Treffen mit den Gemeindeverantwortlichen bitten.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion
am 25. April 2014