Der OGBL-Nationalvorstand traf sich am 22. März 2016 wieder in der „Maison du Peuple“ in Esch/Alzette. Auf der Tagesordnung dieser Sitzung stand vor allem eine neue Zwischenbilanz der Fortschritte in den Unterschiedlichen Sparten der Kampagne „Ein Sozialpaket für Luxemburg – für bessere Arbeit und besseres Einkommen“, die natürlich weiterläuft.
Einführung und Wiedereinführung von Anpassungsmechanismen An erster Stelle hat der Nationalvorstand mit Genugtuung festgestellt, dass es bedeutende Fortschritte mit der Regierung in einigen Bereichen gibt. Dies zeugt von einem relativ konstruktiven Sozialdialog mit Letzterer seit einigen Monaten.
So hat der OGBL am vergangenen 16. Februar mit dem delegierten Hochschulminister Marc Hansen eine Vereinbarung getroffen, nach der ein automatischer Indexierungsmechanismus für die verschiedenen Hochschulstipendien eingeführt wird (Basisstipendium, Sozialstipendium, Mobilitätsstipendium, Familienstipendium), und zwar ab August 2017.
Ab diesem Datum werden die Stipendien verhältnismäßig angepasst, und zwar mit Wirkung in dem akademischen Jahr, das auf das Jahr folgt, in dem die mobile Gehälterskala um eine oder mehrere Stufen angestiegen ist. So könnte gegebenenfalls die erste Anpassung ab dem akademischen Jahr 2018/2019 stattfinden. Diese Maßnahme, für die sich der OGBL seit Anfang des Jahres eingesetzt hat, kommt zu einem ersten Maßnahmenpaket hinzu, das im vergangenen Dezember vom delegierten Hochschulminister angekündigt wurde und das auch den Forderungen, die der OGBL 2014 gestellt hatte, nachkommt.
Ein weiteres positives Abkommen, das kürzlich mit der Regierung ausgemacht wurde, betrifft die Familienzulagen. Am 28. November 2014 hatte die Regierung sich den Gewerkschaften gegenüber verpflichtet, einen Anpassungsmechanismus für die Familienzulagen einzuführen, um eine kontinuierliche Entwertung der Beträge im Laufe der Zeit zu verhindern, so wie dies seit der Desindexierung im Jahr 2006 geschehen ist. Der OGBL hat diese Maßnahme im Rahmen seiner Kampagne „Ein Sozialpaket – für bessere Arbeit und besseres Gehalt“ zu einer seiner Hauptforderungen gemacht.
Nach zahlreichen Gesprächen mit der Regierung wurde es möglich, sich auf ein Modell zu einigen, das gemeinsam von OGBL und CGFP vorgeschlagen wurde. Dieses Modell sieht vor, dass alle zwei Jahre die Entwicklung des mittleren Lohnes im Vergleich zur Entwicklung der Familienzulagen (Sach- und Geldleistungen) analysiert wird. Der festgestellte Unterschied (in Prozent) wird anschließend in Geldwert ausgedrückt über einen Finanzzuschuss, durch den die zu investierende Summe von der Regierung nach Beratung mit den Sozialpartnern bestimmt wird (entweder über eine Anpassung dieser Leistungen, oder durch die Schaffung einer oder mehrerer neuer Leistungen).
Diese positive Vereinbarung, die vom OGBL begrüßt wird, beeinträchtigt aber keinesfalls die Kritik am für die Familienzulagen vorgesehenen Budget. Wenn der OGBL sich auch nicht gegen die Einführung eines für jedes Kind angeglichenen Betrags wendet, so verlangt er, dass dieser Betrag insofern erhöht wird, dass die Gesamtkosten der Familienzulagen bleiben wie vor der Reform. Dies ist jedoch zurzeit im Gesetzesprojekt nicht so vorgesehen.
Der OGBL ist anschließend der Meinung, dass der Steuerreformvorschlag der Regierung in die richtige Richtung geht, und zwar die der Erleichterung für die kleinen und mittleren Einkommen, was die Hauptforderung des OGBL in diesem Dossier ist. Der Regierungsvorschlag geht allerdings, laut OGBL, nicht weit genug. Betrachtet man die zusätzliche Steuerlast, die über die Haushalte seit Anfang der Krise hereingebrochen ist, so wird von der Regierung eine zusätzliche Anstrengung gefordert. Andererseits bedauert der OGBL im Regierungsvorschlag das Fehlen von Maßnahmen, die die Kapitalerträge (wie Dividenden, Zinsen, spekulative Gewinne und Stock-Options) stärker besteuern. Zuletzt wehrt sich der OGBL kategorisch gegen eine Herabsetzung der Besteuerung der Unternehmen, da die während der Krise steuerlich nicht betroffen waren.
Der OGBL bemerkt darüber hinaus, dass positive Diskussionen mit der Regierung weiterlaufen, bezüglich der Einführung eines Rechts auf eine Teilrente kombiniert mit einer Teilzeitarbeit, bezüglich einer besseren Gesetzgebung, um Konkurse zu begleiten, und schließlich um eine bessere Berücksichtigung der Schwere der Arbeit.
Die verantwortungslose Haltung der UEL
Der Sozialdialog mit der UEL bleibt seinerseits inexistent. Der Arbeitgeberverband verwehrt weiterhin jeglichen Dialog, indem er auf seinen maximalistischen und arbeitnehmerfeindlichen Stellungen beharrt, wenn seine Forderungen dann nicht wahrhafte Provokationen sind.
Während der vergangenen Wochen hat die UEL wissen lassen, dass sie sich aus der Finanzierung der Sachleistungen der Krankenversicherung zurückziehen will, und sich so ihrer Verantwortung entziehen wird, nicht nur ihrer finanziellen, sondern auch ihrer moralischen Verantwortung. Eine total unannehmbare Maßnahme für den OGBL, der es begrüßt, dass auch die Regierung ablehnend diesem Appell gegenüber reagiert hat. Eine solche Maßnahme bedeutete in der Tat nichts Anderes als eine weitere Zunahme der Ungleichheiten, da sie alles, jedoch nicht finanziell neutral wäre, so wie es die UEL vorgibt. Das Ziel der UEL ist ganz klar, mit der Zeit, private Krankenversicherungen auf Kosten von öffentlichen und solidarischen zu fördern. Der Vorschlag der UEL zeugt schließlich vollkommen über die soziale Verantwortungslosigkeit der Arbeitgebervertreter auf nationaler Ebene.
Ein weiteres Beispiel der fehlenden Dialogbereitschaft seitens der UEL: die Verhandlungen im Hinblick auf eine Reform des Gesetzes über die Arbeitszeitorganisation die am vergangenen 21. März endgültig gescheitert sind. Die UEL beharrte wiederum auf ihren maximalistischen und übertriebenen Stellungen, die zum Ziel haben, die Referenzperiode auf 4 Monate auszudehnen, ohne die geringste Gegenleistung für die Arbeitnehmer. Der OGBL verschloss sich dieser Diskussion nicht, doch hatte er Bedingungen gestellt, indem er einen besseren Schutz der Arbeitsstunden forderte, und indem er jegliche Verlängerung der Referenzperiode (auf ein Maximum von 3 Monaten) von einer Arbeitszeitreduzierung abhängig machte.
Der OGBL bedauert die Haltung des Arbeitgeberverbandes, während dieser ganzen Verhandlungen und unterstreicht, dass diese zu einer Vereinbarung hätten führen können, wenn die UEL wirklich zum Ziel gehabt hätte, die Interessen der Arbeitnehmer mit den Zwängen der Unternehmen in Einklang zu bringen. Die Haltung der UEL bei diesem Thema erweist sich einmal mehr als besonders verantwortungslos.
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