Auf Anfrage des Syndikats Gesundheit und Sozialwesen des OGBL fand kürzlich eine Unterredung mit dem Minister für soziale Sicherheit Romain Schneider statt. Die Verantwortlichen des Syndikats haben zu den aktuellen Themen im Sektor Stellung bezogen und dem Minister die Hauptforderungen des Personals mitgeteilt. Pflege- und Krankenhaussektor sind öffentliche und nicht kommerzielle Dienstleistungen
Was das Gehälterabkommen und die Reform beim öffentlichen Dienst anbelangt, so hat der OGBL den Minister auf das in den beiden Kollektivverträgen des Krankenhauswesens (FHL) und des Pflege- und Sozialwesens (SAS) verankerte Prinzip des Artikels 28 hingewiesen, dass sich die Gehälter und Arbeitsbedingungen gleichwertig zum öffentlichen Dienst zu entwickeln haben. Der OGBL fordert die Regierung somit auf, die Laufbahnenreform sowie das Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst nun zügig zur gesetzlichen Abstimmung im Parlament zu bringen. Besonders die Laufbahnreform wird in den vom Ministerium für soziale Sicherheit über Krankenversicherung und Pflegeversicherung finanzierten Sektoren Auswirkungen haben, da diese mehrheitlich aus jenen betroffenen Berufen bestehen.
Des Weiteren hat der OGBL den Minister über den Stand der Verhandlungen in beiden Kollektivverträgen informiert. Es muss jetzt das finanzielle Volumen der Reform und des Gehälterabkommens berechnet, sowie die Konsequenzen für die beiden Kollektivverträge verhandelt werden. Der Minister informierte den OGBL darüber, dass die paritätische Kommission für den Pflege- und Sozialbereich, erst nach der Abstimmung der Reform und des Gehälterabkommens im Parlament einberufen wird um sich dieser Aufgabe anzunehmen.
Was die Berechnung der nötigen finanziellen Mittel für den FHL-Kollektivvertrag anbelangt, hat der OGBL darauf hingewiesen, dass die anstehende Gehälter- und Laufbahnreform unmittelbar in die Finanzierung des globalen Krankenhausbudgets, das zurzeit von der „Inspection générale de la Sécurité sociale“ (IGSS) berechnet wird, mit einbezogen werden müssen. Der Minister für soziale Sicherheit hat bestätigt, dass dies keineswegs in Frage gestellt werde, und dass sich die IGSS an die Vorgaben des Gesetzes von 2010 zur Gesundheitsreform halten muss, das vorsieht, dass den kollektivvertraglichen Entwicklungen im Krankenhausbudget Rechnung getragen wird.
Angekündigte Reformen: Pflegeversicherung und Fallpauschalen!
Bei der geplanten Reform der Pflegeversicherung teilte der Minister dem Syndikat Gesundheit und Sozialwesen mit, dass sich die Regierung im Moment noch in der Konsultierungsphase befindet. Die Beschäftigten dürfen bei dieser Reform nicht außer Acht gelassen werden, da sie direkt von den eventuell beschlossenen Maßnahmen betroffen sind. Bereits heute sind die Zeitvorgaben für die Pflegeakte zu knapp bemessen, was zu Engpässen, Qualitätsverlust für die Pflegeempfänger und erhöhtem Stress bei den Beschäftigten führt. Ein weiteres Problem sind die fehlenden Kontrollen bei der Kodierung der Pflegeakte. Der Minister versicherte dem OGBL, die Vertreter des Personals würden in den laufenden Konsultierungsprozess mit eingebunden.
Das letzte Thema der Unterredung war die im Regierungsprogramm angekündigte Finanzierung über Fallpauschalen im Krankenhaussektor. Der OGBL wies den Minister darauf hin, dass er seit Jahren aus vielen Gründen vor einem Fallpauschalensystem – Fixbeträge für die einzelnen Behandlungen – sowohl im Sinne des Patienten wie der Beschäftigten warnt.
Die Erfahrungen mit Fallpauschalen im Krankenhaussektor im nahen Ausland belegen eindeutige negative Konsequenzen, sowohl für die Beschäftigten in diesem Sektor als auch für die Qualität der Patientenbetreuung.
Für das Personal in diesem Sektor ist es unabdinglich, dass bei einem solchen Finanzierungsmodell eine ausreichende Personaldotation und die kollektivvertragliche Entwicklung zeitgleich berücksichtigt werden.
Weiterhin drängt sich hier die Frage auf, ob sich das bestehende System der liberalen Medizin in Luxemburg mit dem Finanzierungsmodell über Fallpauschalen in Einklang bringen lässt.
Der Minister versicherte auch zu diesem Punkt dem OGBL gegenüber, dass eine solche Reform sicherlich nicht in diesem Jahr stattfinden wird und er den OGBL und seine Personalvertreter mit in die Reflexionsphase einbeziehen wird.
Abschließend teilen der Minister und der OGBL die Vorstellung, dass der Krankenhaus- und Pflegesektor öffentliche Dienstleistungen sind und es somit nicht zu einer Zweiklassenmedizin kommen darf. Es wurde vereinbart, sich regelmäßig über alle Themen politischer Aktualität die Auswirkungen auf die sozialen und beruflichen Interessen der Beschäftigten haben, auszutauschen.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen am 25. Juni 2014
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