Pressemitteilung des Europasekretariats

Der von der Juncker-Kommission vorgeschlagene Investitionsplan reicht nicht

Luxemburg, den 9. Dezember 2014

Exekutive des EGB vom 2. und 3. Dezember: der von der Juncker-Kommission vorgeschlagene Investitionsplan reicht nicht, um dauerhaftes Wachstum und gute Arbeitsplätze zu schaffen

Die Exekutive des EGB hat zum Investitionsplan, der von der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden ist, Stellung genommen. Der EGB zweifelt daran, dass 315 Milliarden Euro, über drei Jahre verteilt, reichen werden, damit die Europäische Wirtschaft sich wirklich erholt. Der vom EGB vorgeschlagene Investitionsplan ist viel ehrgeiziger und sieht seinerseits 2% des europäischen BIP vor, und das über eine Zeitspanne von zehn Jahren. Der EGB fordert, dass dieser Investitionsplan soziale Indikatoren in den Auswahlkriterien beinhaltet, und bittet darum, dass die Sozialpartner bei der Umsetzung dieses Investitionsplanes mit einbezogen werden. Der EGB macht sich Sorgen darüber, dass der Investitionsplan der Kommission sich auf strukturelle Reformen stützt, und dadurch das Risiko besteht, dass die Mitgliedstaaten öffentlich-private Partnerschaften schließen müssen, mit einer finanziellen Hilfe als Gegenleistung.

Die Exekutive des EGB hat ebenfalls die neue Kommission dazu aufgerufen, eine stabile Strategie in puncto Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Europa aufzubauen. Der Kader 2014-2020 bezüglich Gesundheit und Sicherheit von Juni 2014 ignoriert die Empfehlungen des Europaparlaments und die Forderungen des EGB. Die von der Exekutive verabschiedete Resolution präsentiert vier dringende, an die neue Kommission gerichtete Aktionen. Der EGB ruft diese dazu auf, die verpflichtenden EU-weit anerkannten Grenzen bezüglich giftiger Substanzen aufzustellen. Zurzeit sind diese Grenzen nur für drei Krebserregende Substanzen anerkannt worden; der EGB fordert, diese Liste auf 50 krebserregende Substanzen zu erweitern. Die Ausarbeitung einer Direktive bezüglich Erkrankungen des Bewegungsapparats ist ebenfalls eine Priorität für den EGB, ebenso wie die Notwendigkeit von rechtlichen Maßnahmen zu den psycho-sozialen Risiken bei der Arbeit.

Die Exekutive bot die Gelegenheit, Stellung zur wirtschaftlichen Führung der EU zu nehmen, zu der die Kommission vorhat im kommenden Monat, sich in einer Kommunikation zu äußern. Der EGB ist gewillt an dieser Überarbeitung teilzunehmen und schlägt in diesem Zusammenhang verschiedene tiefgründige Änderungen vor, die als notwendig angesehen werden, um einen effizienten Rahmen für die europäische Wirtschaftsführung aufzustellen. Eine Forderung ist unter anderem, dass die soziale Dimension in den Mittelpunkt der europäischen Wirtschaftsführung gestellt wird, sowie die Definition der besten Indikatoren. Schlussendlich muss die Rolle der Sozialpartner im Rahmen des Entscheidungsprozesses bei der europäischen Wirtschaftsführung verstärkt werden.

Auf der Tagesordnung der Exekutive stand auch die Problematik der grenzüberschreitenden Arbeit und die spezifischen Hindernisse, die diese Kategorie von Arbeitnehmern bezüglich der Bewegungsfreiheit hat.

Luxemburg war bei der Exekutive des EGB vertreten durch den OGBL-Präsidenten Jean-Claude Reding, durch Véronique Eischen, Mitglied der OGBL-Exekutive sowie der LCGB durch Lena Batal, Missionsbeauftragte im gemeinsamen Europasekretariat von OGBL und LCGB Asbl.

Mitteilung vom gemeinsamen Europasekrektariat von OGBL und LCGB Asbl