Die Kaufkraft der Haushalte leidet. Die Regierung schaut weg!

Der OGBL hat am 1. Februar seine politische Rentrée im neuen Jahr begangen. Ein neues Jahr, das leider so beginnt, wie das vorherige geendet hat, nämlich in einem Kontext, der immer noch stark von der Covid-19-Pandemie und den Einschränkungen, die diese uns sowohl in unserem Privat- als auch in unserem Berufsleben auferlegt, geprägt ist. Und so musste auch der OGBL-Nationalvorstand erneut im Hémicycle des Konferenzzentrums auf Kirchberg tagen, wie er es nunmehr seit Ausbruch der sanitären Krise tut, um die Einhaltung der Distanzierungsmaßnahmen gewährleisten zu können.

Der gesundheitliche Kontext wiegt also immer noch schwer, auch auf politischer Ebene, wo die sanitäre Krise seit fast zwei Jahren alle anderen Dossiers zu überlagern scheint. Eine Situation, die der OGBL-Nationalvorstand erneut stark bedauert hat. Die Herausforderungen, auf die heute politische Antworten gefunden werden müssen, sind zahlreich und die sozialen Notlagen haben im Laufe der Krise nicht abgenommen, ganz im Gegenteil. Daher auch die große Unzufriedenheit des OGBL nach der Tripartite-Sitzung im vergangenen Dezember, bei der der OGBL eine Reihe von Dossiers nicht mit der Regierung und dem Patronat erörtern konnte, die heute jedoch die Prioritäten der Regierung darstellen sollten.

Angefangen bei der Wohnungskrise, die sich nicht plötzlich mit der sanitären Krise in Luft aufgelöst hat, sondern sich im Gegenteil weiter verschärft. Die richtigen politischen Antworten auf diese Krise lassen immer noch auf sich warten. Der OGBL, der eine ganze Reihe von Vorschlägen zu diesem Thema gemacht hat, kann sich damit natürlich nicht abfinden. Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um das zu bremsen, was heute für eine große Mehrheit der Haushalte den größten Ausgabeposten darstellt. Auch diese Krise muss gestoppt werden.

Ein weiteres vorrangiges Dossier für den OGBL, das auch in der letzten Tripartite-Sitzung nicht angesprochen werden konnte, ist das Arbeitsrecht und die Reformen, die in diesem Bereich schon seit mehreren Jahren notwendig sind. Die Gesetze zu Sozialplänen, Plänen zum Beschäftigungserhalt und Konkursen müssen unbedingt gestärkt werden, aber auch das Kollektivvertragsgesetz ist nicht mehr zeitgemäß und steht in engem Zusammenhang mit der zentralen Frage des Augenblicks: der Kaufkraft. In ihrem Koalitionsprogramm hatte sich die Regierung verpflichtet, eine Reihe von Initiativen in diesem Bereich zu ergreifen, aber der OGBL stellt fest, dass bis heute noch nichts geschehen ist.

Dasselbe gilt für die von der Regierung angekündigte Steuerreform oder den ökologischen Strukturwandel: auch hier scheint die Krise des Covid-19 jeglichen politischen Willen betäubt zu haben.

Für den OGBL sollten all diese Themen im Rahmen der Tripartite diskutiert werden können.

Dasselbe gilt für die Frage der Kaufkraft der Haushalte, die derzeit ein zentrales Anliegen des OGBL ist. Die Regierung ihrerseits scheint jedoch völlig abzustreiten, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht. Wie bei der Sitzung des Nationalvorstands in Erinnerung gerufen wurde, gibt es in der Tat große Meinungsverschiedenheiten zwischen dem OGBL und der Regierung in der Frage der Kaufkraft. Während letztere der Meinung ist, dass es der Kaufkraft der Haushalte gut geht (!!!), beobachtet der OGBL einen erhöhten und beunruhigenden Druck darauf.

Zwischen der Wohnungskrise, die immer mehr auf die Brieftasche der Haushalte drückt, den Einkommensverlusten im Zusammenhang mit der sanitären Krise (bis zu -20% des Lohns bei Kurzarbeit, z.B.) und nun auch noch die Explosion der Energiepreise, scheint es dem OGBL völlig unangebracht zu behaupten, dass es auf diesem Gebiet keine Dringlichkeit gibt. Der OGBL fordert in diesem Zusammenhang ein dringendes Maßnahmenpaket zur Stützung der Kaufkraft in der gegenwärtigen Periode.

Der Nationalvorstand des OGBL erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Treibstoffpreise allein zwischen September 2020 und September 2021 um 31% gestiegen sind. Ein ähnliches Phänomen ist bei den Gaspreisen zu beobachten. Die einzige Maßnahme, die die Regierung bisher ergriffen hat, um auf diese Preissteigerungen zu reagieren, war die Erhöhung der Teuerungszulage um 200 Euro. Eine Maßnahme, die nach Ansicht des OGBL bei weitem nicht ausreicht, um die Verluste auszugleichen, die den Beziehern dieser Zulage seit 2009 entstanden sind, als sie nicht mehr an die Preisentwicklung angepasst wurde. Da eine Aufwertung aufgrund der explodierenden Energiepreise ohnehin notwendig war, fordert der OGBL nun eine Verdoppelung der Zulage, wie dies bereits im Jahr 2020 geschehen war. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanstrengung, die die Regierung leisten sollte.

Hinzu kommt nun auch noch der erhöhte Druck durch die zum 1. Januar erhöhte CO2-Steuer, während die dafür vorgesehenen sozialen Kompensationen, die der OGBL bereits von vorne herein als unzureichend bewertete, nicht angepasst wurden. Für den OGBL ist es in diesem Zusammenhang unbedingt notwendig, spezifische Hilfen für die schwächsten Haushalte in Betracht ziehen zu können.

Außerdem ist der OGBL der Meinung, dass die Deckelung der Energiepreise kein Tabu mehr sein darf. Frankreich oder Spanien haben bereits Schritte in diese Richtung unternommen. Wir müssen endlich von der neoliberalen Logik wegkommen und das Eingreifen der öffentlichen Hand rehabilitieren, um die Entwicklung der Energiepreise zu kontrollieren und somit das Entstehen neuer sozialer Spaltungen
zu verhindern.

Der OGBL-Nationalvorstand befasste sich außerdem mit dem kürzlich in der Abgeordnetenkammer eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz (siehe unten), der Frage der Impfpflicht (siehe ebenfalls unten), dem Versuch der UEL, auf CNS-Ebene eine regelrechte Jagd auf Kranke einzuführen, den neuen Modalitäten für die Anwendung der Kurzarbeit bis Juni und dem Frauenstreik, der derzeit vorbereitet wird.


Die Frage der Impfpflicht

Während die öffentliche Debatte über die Einführung einer eventuellen Pflichtimpfung gegen Covid-19 in Luxemburg bereits vor einigen Wochen begonnen hat, wollte der OGBL-Nationalvorstand seine Position zu dieser Frage klarstellen.
Zunächst einmal erinnert der OGBL daran, dass er sich stets für die Impfung gegen Covid-19 ausgesprochen und dem medizinischen Konsens in dieser Frage vertraut. Aus Gründen der Gleichbehandlung spricht sich der OGBL jedoch kategorisch gegen eine eventuelle Impfpflicht aus, die nur für einen oder mehrere Bevölkerungsteile gelten würde, wie zum Beispiel für Personen über 50 Jahre oder auch für Arbeitnehmer im Gesundheitssektor. Was die Einführung einer möglichen allgemeinen Impfpflicht betrifft, verschließt sich der OGBL einer solchen Diskussion mit der Regierung, bei der letzten Endes die Verantwortung für die Durchführung einer solchen Maßnahme liegt, nicht, stellt jedoch fest, dass es derzeit keinen Konsens zu diesem Punkt gibt und dass in der spezifisch luxemburgischen Situation auch die Frage der zahlreichen Grenzgänger zu berücksichtigen ist. Schließlich bleibt für den OGBL in dieser möglichen Diskussion eine rote Linie bestehen: Er wird nicht akzeptieren, dass Sanktionen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz vorgesehen werden. Die Umsetzung einer eventuellen Impfpflicht muss Aufgabe des Staates sein und nicht der Betriebe.


Mobbing am Arbeitsplatz

Der Nationalvorstand des OGBL befasste sich ebenfalls mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz, der kürzlich in der Abgeordnetenkammer eingereicht wurde. Der OGBL macht keinen Hehl aus seiner Verwunderung darüber, dass er von der Regierung nicht im Vorfeld der Einbringung dieses Gesetzesentwurfs konsultiert wurde. Der OGBL begrüßt zwar den Willen, in dieser Frage gesetzgeberisch tätig zu werden (derzeit gibt es in diesem Bereich lediglich ein Abkommen zwischen den Sozialpartnern aus dem Jahr 2009, das jedoch aufgrund der Tatsache, dass es keinen Gesetzescharakter hat, begrenzt ist, insbesondere was die juristischen Mittel betrifft), befürchtet jedoch, dass dieser Gesetzesentwurf aufgrund seiner Lücken in der Praxis nicht viel ändern wird. Nach Ansicht des OGBL müsste die ITM, um ihre Aufgabe erfolgreich zu erfüllen, somit über mehr Mittel und Kompetenzen verfügen, als im Gesetzesentwurf vorgesehen, und andere Einrichtungen, wie beispielsweise die Arbeitsmedizin, müssten ebenfalls für diese Problematik mobilisiert werden können. Schließlich lässt der Gesetzentwurf den grundlegenden Punkt unberührt, dass die Beweislast weiterhin ausschliesslich beim Opfer liegt, wobei Mobbingfälle in der Praxis nach wie vor sehr schwer zu beweisen sind.