Die Schweizer Wähler haben sich mit einer sehr knappen Mehrheit für ein Ende der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) entschieden. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) respektiert die demokratische Entscheidung der Schweizer Bürger. Er unterstreicht jedoch, dass dieser Entschluss bedeutende Folgen haben wird, und die gesamten Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in Frage stellen wird.
Das Recht auf Personenfreizügigkeit gehört zu einem Gesamtpaket von Rechten wie der freie Kapitalverkehr, der freie Warenverkehr und die Dienstleistungsfreiheit. Es ist nicht möglich die Regeln betreffend die Personenfreizügigkeit zu ändern und gleichzeitig die anderen Rechte, die im Abkommen mit der Schweiz verankert sind, beizubehalten.
Der EGB fordert von den Europäischen Institutionen, dass sie entschieden und verhältnismäßig auf die Maßnahmen, welcher Art auch immer, der Schweizer Autoritäten in diesem Zusammenhang reagieren.
Bernadette Ségol, Generalsekretärin des EGB erklärte: „Leider gibt es innerhalb der EU Rechtspolitiker die versuchen, die Volksabstimmung in der Schweiz zu missbrauchen, um den Bürgern ihre Rechte abzusprechen, und die EU auf eine Freihandelszone zu reduzieren“.
Mitgeteilt vom EGB am 11. Februar 2014
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