Das Gesetz vom 23. Dezember 2016 ist im Finanzsektor immer noch nicht umgesetzt worden, obwohl es schon bald seit einem Jahr in Kraft ist.
Seitdem hat das OGBL-Syndikat Banken und Versicherungen (SBA) – Syndikat dank dessen Einsatzes diese Verbesserungen dem Gesetz beigefügt werden konnten – sich über den Sozialdialog in den Unternehmen aber auch auf Sektorenebene eingesetzt, damit diese ausschlaggebenden Verbesserungen in Sachen Arbeitszeit auch auf die Arbeitnehmer des Sektors angewandt werden.
Es ist jedoch festzustellen, dass die Arbeitgeber des Sektors ihre internen Reglements immer noch nicht angepasst haben, um sich den gesetzlichen Gegebenheiten zu fügen. Der Vorwand lautet, dass die Bestimmungen des Arbeitskollektivvertrags (KV) über die Arbeitszeiten, die schon vor dem neuen Gesetz bestanden, trotz allem gültig bleiben, und also gegenüber dem Arbeitsrecht überwiegen würden. In Wahrheit wollen die Arbeitgeber ganz einfach einige Bestimmungen die jetzt hinfällig geworden sind, nicht aufgeben. Sie wollen sie vielmehr weiterhin anwenden, insbesondere wenn es um die Verwaltung der Überstunden am Ende der Referenzperiode geht.
In der Tat können diese in Zukunft nicht mehr auf die darauffolgende Referenzperiode übertragen werden, sondern müssen als Überstunden behandelt werden, mit den Zuschlägen, die ihnen zustehen. Die meisten der internen Unternehmensreglements sehen weiterhin eine solche Übertragung vor, die etwa zwanzig Überstunden entspricht, die im Schnitt übertragen werden, ohne dass diese bezahlt oder als Überstunden kompensiert werden.
Wie viele geleistete Stunden verliert also jeder Arbeitnehmer auf diese Weise, ohne jegliche Gegenleistung für diesen Gewinnverlust, weder in Sachen Bezahlung noch in Sachen Lebenszeit?
Nachdem das OGBL-SBA dies festgestellt hat, hat es sich dazu entschlossen zu reagieren, da es nicht nur darum geht das Gesetz in diesem Sektor korrekt umzusetzen, sondern da dies auch die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer, ihren Lohn, die Abstimmung ihres Berufs- mit ihrem Familienleben sowie ihr persönliches Wohlsein betrifft. Darüber hinaus, sind wegen der schlechten Anwendung der Arbeitszeit in den meisten Unternehmen des Sektors, die neuen Bestimmungen leider noch weitestgehend den Arbeitnehmern unbekannt.
Für das OGBL-SBA ist es umso unannehmbarer, dass die ABBL weiterhin den Nicht-Respekt des Gesetzes verteidigt, indem sie vorgibt, dass es der KV ist, der bestimmt, wie das Gesetz über die Arbeitszeit im Sektor angewendet wird, und nicht umgekehrt! Die Arbeitgeberorganisation scheint wirklich den Inhalt des neuen Gesetzes nicht richtig zu verstehen. Wenn es auch stimmt, dass eine Referenzperiode, die anders ist als die gesetzliche Referenzperiode, im Rahmen eines KV ausgehandelt werden kann, so stimmt es genauso, dass alle anderen Artikel des betreffenden Gesetzes so anzuwenden sind, wie sie sind. Demnach vorzugeben, dass die Anwendung des neuen Gesetzes im Rahmen einer Verhandlung des KV geschehen muss, ist für das OGBL-SBA Unsinn, denn es ist klar, dass ein KV keineswegs Bestimmungen umsetzen kann, die schlechter sind, als die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
Das OGBL-SBA hat mittlerweile schon den Arbeitsminister Nicolas Schmit sowie den Finanzminister Pierre Gramegna angeschrieben, um sie über diese Situation zu informieren, und hat um diesbezügliche Treffen gebeten, um über die korrekte Anwendung des Gesetzes in diesem Sektor zu diskutieren.
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