Ein „Ja“ mit erheblichen Vorbehalten
In seiner Sitzung vom Donnerstag, dem 30. Juli 2015, hat die SEW/OGBL-Abteilung Sekundarschule dem Vermittlungsabkommen zwischen den Gewerkschaften APESS, FÉDUSE/Enseignement-CGFP und SEW/OGBL, in einem Gewerkschaftszusammenschluss vereint, und dem Jugend-, Kindheits- und Erziehungsministerium (MENJE) zugestimmt.
Der SEW/OGBL hat sich für dieses Vermittlungsabkommen ausgesprochen, indem er mit Nachdruck darauf hinwies, dass das heutige Ergebnis viel besser ist, als das was ursprünglich vom MENJE vorgeschlagen worden war. Das System, bezüglich des Dienstalters, bleibt unverändert. Die Wirkung des Berichtigungskoeffizienten („coefficient correcteur“) wurde begrenzt und die Anwendung dieses Koeffizienten konnte für die Amtsinhaber im Bereich der Berufsausbildung gebremst werden. Diese letzte Verbesserung sowie die Schaffung einer Arbeitsgruppe die damit beauftragt ist, die Modalitäten des Berichtigungskoeffizienten im Zusammenhang mit den Berufsausbildungslehrgängen zu überdenken, ist zum größten Teil der Hartnäckigkeit des SEW/OGBL zu verdanken.
Der SEW/OGBL besteht darauf, sich bei den Lehrkräften für ihre Unterstützung bei seinen Aktionen zu bedanken. Ohne die klare und unmissverständliche Abstimmung des Lehrkörpers im vergangenen Juni, hätte ein solches Ergebnis nicht erreicht werden können.
Der SEW/OGBL wird jedoch sehr aufmerksam bezüglich der konkreten Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen bleiben. Es gibt in der Tat einige Punkte im Abkommen, die immer noch problematisch sind.
Der Berichtigungskoeffizient, obwohl er stark reduziert wurde, beinhaltet einige Unbekannte:
Der SEW/OGBL bleibt ebenfalls eher zurückhaltend gegenüber der Verdoppelung der obligatorischen Weiterbildungsdauer ebenso wie gegenüber der Tatsache, dass die Lehrkräfte mindestens an der Hälfte der Ausbildungen teilnehmen müssen, die ihnen auferlegt werden. Diese Verdoppelung soll jedoch zu keiner Erweiterung der Arbeitszeit führen.
Für den SEW/OGBL ist es klar, dass mit der Unterzeichnung des vorliegenden Abkommens, die Maßnahme 118 des „Zukunftspak“ – Umänderung der Aufgabe der Lehrkräfte – die vom SEW/OGBL immer angeprangert wurde, keine Daseinsberechtigung mehr hat.
Der SEW/OGBL versichert, dass er zu jedem Zeitpunkt und bei jeder Gelegenheit sein Recht in Anspruch nehmen wird, eine Sitzung des permanenten Vorstands zu beantragen, der durch dieses aktuelle Abkommen geschaffen wurde, um mögliche Probleme, die zu entstehen drohen, zu diskutieren und die passenden Lösungen zu finden, die für sämtliche Mitglieder des Lehrkörpers zufriedenstellend sind.
Mitgeteilt vom SEW/OGBL am 30. Juli 2015
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