Teuerungszulage

Die Anträge müssen vor dem 30. September eingereicht werden

supermarcheDer OGBL erinnert daran, dass die Haushalte, die die Teuerungszulage für 2017 erhalten möchten, unbedingt ihren Antrag noch vor dem 30. September beim Nationalen Solidaritätsfonds einreichen müssen.

Zur Erinnerung: Der Nationale Solidaritätsfonds gewährt, auf Antrag, den „Haushalten mit geringem Einkommen“ eine Teuerungszulage nach dem Reglement, das am 9. Dezember 2016 von der Regierung verabschiedet wurde. Die Höhe der besagten Zulage wird nach der Zusammensetzung des Haushalts des Antragstellers und nach dessen Einkommen festgelegt, die die dazu vorgesehene Grenze nicht überschreiten dürfen (schauen Sie sich die detaillierte Tabelle auf http://www.fns.lu/fileadmin/file/fns/baremes/AVC_2017_-_NI_794_54_-_Tableau_Limites_de_revenus_mensuels_bruts_du_menage.pdf) an.

Der OGBL möchte ebenfalls unterstreichen, dass es wichtig ist, das vom Nationalen Solidaritätsfonds zur Verfügung gestellte Formular (auf folgender Adresse zugänglich: http://www.fns.lu/prestations/allocation-de-vie-chere-avc/) vollständig auszufüllen. Schließlich erinnert der OGBL daran, dass die Haushalte, die die Teuerungszulage erhalten möchten, ihrem Antrag unbedingt einen Bankkundennachweis (RIB), der von ihrer Bank ausgestellt wird, beifügen müssen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 22. September 2017