Das neue Gesetz vom 12. Juli 2012 zur Regelung der Schließstunden der Geschäfte im Handel ist am 1. August in Kraft getreten und schon wird es nicht befolgt.
Dieses Gesetz legt die Schließstunde der Geschäfte an den Samstagen und Vorabenden von Feiertagen auf 19.00 Uhr fest. Die Schließstunde kann jedoch auf 20.00 Uhr verschoben werden unter der Bedingung, dass die Sozialpartner ein diesbezügliches Abkommen im Rahmen eines Kollektivvertrags geschlossen haben.
Dies war jedoch nicht der Fall was die Gesellschaften Auchan Luxembourg S.A., Cora Luxembourg S.A., Match Luxembourg S.A. und Cactus S.A. anbelangt, die ihre Läden am vergangenen Samstag um 20.00 Uhr schlossen, ohne dass die Kollektivverträge um ein gültiges Abkommen im Zusammenhang mit dem Gesetz ergänzt worden wären.
Im Fall von Auchan S.A. war der im Kollektivvertrag vom 17. Februar 2012 vorgesehene Aufschlag zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr ausdrücklich „geknüpft an die Aufrechterhaltung der Genehmigung des Mittelstands- und Tourismusministeriums zur verlängerten Öffnung der Geschäfte bis 20.00 Uhr an den Samstagen“. Erinnern wir daran, dass diese ministerielle Ausnahmegenehmigung, die vom Mittelstandministerium für den Handel und das Handwerk erlassen werden kann, das Gesetz vom 19. Juni 1995 betraf, das die Schließzeiten auf 18.00 Uhr an den Samstagen und Vorabenden von Feiertagen festlegte. Durch diese Sondergenehmigung konnten die Geschäftsleute ihre Geschäfte an den meisten Samstagen und Vorabenden der Feiertage zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 31. Juli 2012 bis 20.00 Uhr geöffnet lassen. Jetzt allerdings ist durch Inkrafttreten des neuen Gesetzes die ministerielle Ausnahmegenehmigung nicht mehr Rechtens.
Was die anderen oben aufgeführten Unternehmen betrifft, so entsprechen auch deren Kollektivverträge nicht mehr den neuen gesetzlichen Verpflichtungen.
Wir bestreiten demzufolge die Rechtmäßigkeit der Öffnung der Geschäfte der Gesellschaften Auchan Luxembourg S.A., Cora Luxembourg S.A., Match Luxembourg S.A. und Cactus S.A an den Samstagen nach 19.00 Uhr, das heißt, da es zurzeit kein in voller Kenntnis der Sachlage verhandeltes kollektivvertragliches Abkommen gibt.
Es gibt aber auch Geschäfte, die am vergangenen Samstag erst um 20.00 Uhr schlossen, dies obwohl sie offensichtlich für ihr Personal keinen Kollektivvertrag abgeschlossen haben. Dies gilt insbesondere für das Einkaufszentrum Pall Center in Oberpallen, wo die Arbeitnehmer gezwungen waren bis 20.00 Uhr zu arbeiten, dies ungeachtet der Tatsache, dass diese Stätte um 19.00 Uhr hätte schließen müssen.
Das Mittelstandsministerium ist mit der Überwachung zur Einhaltung des Gesetzes und der für jede Nichtbeachtung anfallenden strafrechtlichen Sanktionen, laut Artikel 9 des abgeänderten Gesetzes von 1995, beauftragt. Wir haben die Mittelstandsministerin aufgefordert angesichts des etwaigen Fehlverhaltens von Geschäften nach 19.00 Uhr an den Samstagen und Vorabenden von Feiertagen dringend Maßnahmen zu ergreifen.
Außerdem ist die Gewerbeaufsicht (ITM) damit befasst, darüber zu wachen, dass die gesetzlichen Arbeitsbedingungen bei den betroffenen Arbeitnehmern eingehalten werden. Demzufolge haben wir den Arbeitsminister aufgefordert die ITM dahingehend anzuweisen das Einhalten des neuen Gesetzes und der Kollektivverträge der Einzelhandelsgesellschaften insbesondere bei Auchan Luxembourg S.A., Cora Luxembourg S.A., Match Luxembourg S.A. und Cactus S.A. zu überprüfen.
Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL am 7. August 2012
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