Vor kurzem hat der Dachverband der Studentenzirkel ACEL, der 2014 noch die von Hochschulminister Claude Meisch eingebrachte Reform der Studienbörsen in großen Teilen mitgetragen hat, auf die Auswirkungen der Reform auf die finanzielle Situation der Studenten, insbesondere aus einkommensschwächeren Familien aufmerksam gemacht. Das neue Gesetz hat, nach den Ergebnissen der Studie der ACEL, zu einer Erhöhung der sozialen Ungleichheit innerhalb der Studentenschaft geführt; sie fordert dementsprechend Verbesserungen gerade für die Studenten aus Familien mit niedrigeren Einkommen. Die ACEL übernimmt damit nachträglich die bereits im Vorfeld der Reform vom OGBL vertretene Position.
Laut der ACEL-Studie begnügen sich Studenten aus einem reichen Elternhaus mit dem Basisstipendium, während Studenten deren Eltern über ein kleines bis mittleres Einkommen verfügen, zu fast drei Vierteln zusätzlich ein Darlehen aufnehmen und mit Schulden ins Berufsleben starten. Noch stärker ist die Diskrepanz betreffend die Finanzierung des Studiums durch einen Nebenjob: während die Kinder von Niedrigverdienern zu 45% zusätzlich zu ihrem Studium arbeiten, ist dies nur bei 13% bei den höheren Einkommenskategorien der Fall. Arbeit neben dem Studium bedeutet nicht nur eine höhere Belastung für die betroffenen Studenten, sondern ebenfalls weniger Zeit für das eigentliche Studium. Die Kinder von Niedrigverdienern werden von vornherein gegenüber den Kindern von Besserverdienern benachteiligt.
Diese Zahlen zeigen, dass die angebliche „Autonomie“ des Studenten, die durch die Studienbörsenreform gefördert werden sollte, bloßes Wunschdenken ist, und die Reform die bestehenden sozialen Ungleichheiten zwischen den Studenten noch vertieft hat. Der OGBL sieht sich folglich in seiner Kritik am Gesetz von 2014 vollauf bestätigt.
Er erinnert in diesem Zusammenhang an seine damaligen Forderungen und erwartet sich von der Regierung, dass das Gesetz nachgebessert wird.
Das Basisstipendium ist zu niedrig angesetzt, ein Anpassungsmechanismus der Beihilfen an die Lebenshaltungskosten muss vorgesehen werden und vor allem ist die Höchstgrenze für den Erhalt des Sozialstipendiums mit 4,5 mal den Mindestlohn zu niedrig angesetzt und muss nach oben revidiert werden.
Weiter bestehende Ungleichbehandlungen der Kinder von Grenzgängern müssen abgeschafft werden, insbesondere die Tatsache, dass bei in Frankreich wohnenden Grenzgängern dort gewährte Zuschüsse, wie etwa der Wohnkostenzuschuss APL, von der in Luxemburg gezahlten Finanzhilfe abgerechnet werden, während Luxemburger, Deutsche und Belgier, die in Frankreich studieren, den gleichen Zuschuss erhalten, ohne dass sie von den Studienbörsen abgezogen werden, da Frankreich nicht ihr Wohnsitzland ist. Zugleich haben die Betroffenen kein Anrecht auf die luxemburgische Mobilitätszulage!
Auch Studenten, die Börsen vom CROUS in Frankreich und BAföG erhalten, durchleben einen wahren verwaltungstechnischen Hindernislauf, bevor sie in den Genuss der ihnen zustehenden Differentialbeihilfe erhalten. Der OGBL fordert diesbezüglich eine Vereinfachung der Prozedur, sowie die Beseitigung einer Verwaltungspraxis, die darauf abzuzielen scheint, den Grenzgängern den Zugang zu den ihnen nach europäischem Recht zustehenden Beihilfen, so schwierig als möglich zu gestalten.
Mitgeteilt vom OGBL am 17. September 2015
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