Im November 2014 hatte die Regierung sich gegenüber den Gewerkschaften verpflichtet, einen Anpassungsmechanismus für Familienleistungen einzuführen, um die stetige Abwertung dieser Leistungen über die Jahre zu vermeiden, so wie dies seit ihrer Abkoppelung vom Index im Jahr 2006 der Fall ist.
Der OGBL hat diese Maßnahme zu einer seiner Hauptforderungen im Rahmen seiner Kampagne „E Sozialpak fir Lëtzebuerg – Fir besser Aarbecht an e bessert Akommes“ gemacht.
Nach zahlreichen Diskussionen haben sich OGBL, CGFP und Regierung endlich auf ein Modell geeinigt, das am 17. März 2016 auf einer Pressekonferenz gemeinsam vorgestellt wurde.
Dieses Modell sieht vor, dass alle zwei Jahre die Entwicklung des mittleren Einkommens im Vergleich zu den Familienleistungen (in Form von Sach- und Barzulagen) analysiert wird. Der Unterschied (in Prozent) wird anschließend finanziell umgesetzt, und zwar in Form einer Gesamtsumme die es von der Regierung zu investieren gilt (entweder zur Anpassung dieser Zulagen, oder durch die Schaffung einer oder mehrerer anderen Zulagen), und das nach einer Beratung mit den Sozialpartnern.
Mitgeteilt vom OGBL am 18. März 2016
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