Der Vertreter des Insolvenzverwalters der österreichischen Firma TAP Dayli, zuständig für die Abwicklung des Konkurses der luxemburgischen Niederlassung von TAP Dayli, sowie Vertreter von OGBL, LCGB und ADEM haben am heutigen 21. Januar 2014 die vom Dayli-Konkurs betroffenen 91 Beschäftigten über ihre Rechte informiert.
Obwohl die Insolvenz über Österreich (Landgericht Linz) abgewickelt wird, haben die ADEM-Vertreter den Beschäftigten zugesagt, dass sie nach Luxemburger Recht entschädigt werden (Superprivileg). Des Weiteren informierten die ADEM-Vertreter die Beschäftigten über die administrativen Formalitäten bezüglich der Einschreibung beim Arbeitsamt sowie der Anmeldung ihrer Forderung („créance“) im Insolvenzverfahren. Letztere muss beim Gericht in Österreich eingereicht werden.
Der OGBL steht seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite und wird alles daransetzen, auch auf der politischen Ebene, damit die Betroffenen so schnell wie möglich die ihnen von Rechts wegen zustehenden Entschädigungen erhalten.
Der OGBL empfiehlt den vom Konkurs betroffenen Beschäftigten sich so schnell wie möglich beim Arbeitsamt einzuschreiben, und alles zu unternehmen, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Sie sollten sich nicht weiter auf die Hinhaltetaktik des Insolvenzverwalters einlassen, der immer noch von einer möglichen Übernahme zum 1. März oder 1. April spricht.
Der OGBL erinnert daran, dass die Grenzgänger sich bei der Arbeitsagentur ihres jeweiligen Wohnlandes umgehend melden müssen.
Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL am 21. Januar 2014
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