Kollektivvertrag Lux-Airport

Gewerkschaften befassen Schlichtungsamt

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Seit nunmehr zwei Jahren ziehen sich die Verhandlungen zur Erneuerung des Kollektivvertrags für die rund 200 Beschäftigten des Flughafenbetreibers Lux-Airport hin, einer Gesellschaft, die zu 100 Prozent dem Luxemburger Staat gehört.

Nachdem die Gewerkschaften bereits im September 2012 Neuverhandlungen beantragten, dauerte es bis Mai 2013 bevor die Direktion sich endlich dazu bereit erklärte, eine erste Verhandlungsrunde festzulegen, womit klar war, dass die Geschäftsführung die Verhandlungen in die Länge ziehen wollte.

Obwohl Lux-Airport 2012 mit einem Gewinn von mehr als 3,7 Millionen Euro abschloss und die Gewinne für die Jahre 2013 und 2014 aufgrund stark wachsender Passagierzahlen sicher noch übertroffen werden, lehnt es die Direktion kategorisch ab, dem Personal eine angemessene Lohnerhöhung zu bewilligen. OGBL und LCGB fordern eine lineare Lohnaufbesserung von 1 Prozent pro Vertragsjahr.

Gegen 6-monatige Referenzperiode
Darüber hinaus fordert die Geschäftsleitung das Einsetzen einer 6-monatigen Referenzperiode zur Berechnung der Arbeitszeit, ist jedoch nicht gewillt, wie vom Gesetzgeber vorgegeben, Arbeitszeitpläne auf 6 Monate auszuarbeiten. Die Gewerkschaften und das Personal lehnen eine halbjährige Referenzperiode ab weil mit dieser Vorgehensweise die totale Flexibilisierung der Arbeitszeit in die Wege geleitet werden würde. Die Beschäftigten müssten dem Arbeitgeber in diesem Fall auf Abruf zur Verfügung stehen.

Im Laufe der Verhandlungen waren OGBL und LCGB zu zahlreichen Konzessionen bereit und bedauern umso mehr die Kompromisslosigkeit der Direktion. Die unnachgiebige Haltung des Patronats führte letztendlich zum Scheitern der Kollektivvertragsverhandlungen.

Am 6. Juni 2014 beschlossen OGBL und LCGB, das Nationale Schlichtungsamt mit dem Streitfall zu befassen.

Mitgeteilt am 10. Juni 2014