Studienbeihilfen

Der OGBL traf Minister Claude Meisch und bekräftigte, dass er mit dem Gesetzesentwurf nicht einverstanden ist

Eine OGBL-Delegation, angeführt von Nico Clement, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands wurde am 19. Mai von Claude Meisch, Minister für Hochschulwesen und Forschung empfangen. Es ging dabei um die Reform der staatlichen Studienbeihilfen.

Einen ersten Austausch hatte es am 28. Januar 2014 gegeben. Bei dieser Gelegenheit hatte der Minister seine Herangehensweise erklärt, und zwar die Einführung von drei unterschiedlichen Beihilfen (Basisbeihilfe, Mobilitätsbeihilfe und Sozialbeihilfe) sowie die Beibehaltung des Systems des Darlehens und der Rückzahlung der Einschreibegebühr, wie es zurzeit besteht. Der OGBL hat dem Minister Anfang März seine Einwände mitgeteilt, doch wurde davon überhaupt nichts in der Ausarbeitung des Gesetzesprojekts berücksichtigt. Nach der starken Mobilisierung der Schüler und Studenten und der Jugendorganisationen gegen dieses Projekt hat die Regierung kürzlich eine gewisse Zahl von Abänderungsanträgen angenommen, die zwar in die richtige Richtung gehen, aber immer noch den OGBL nicht zufriedenstellen.

Nico Clement hat also die Haupteinwände und –forderungen des OGBL in Erinnerung gebracht, und zwar:

  • Das Basisstipendium muss auf mindestens 4.600 Euro angesetzt werden, damit es der Summe der Familienzulagen, die 2010 abgeschafft wurden, entspricht, angepasst an die Preisentwicklung seit 2006. Tatsächlich darf für den OGBL das Basisstipendium nicht niedriger sein als die Summe der Familienzulagen (Kindergeld + Kinderbonus + Schulanfangszulage).
  • Was das Sozialstipendium betrifft, so muss darauf geachtet werden, dass es so gerecht wie möglich verteilt wird. Für den OGBL muss die Höchstgrenze von 4,5 Mal den Mindestlohn nach oben revidiert werden, da diese offensichtlich zu niedrig ist. Darüber hinaus ist diese Grenze an sich nicht aussagekräftig, da andere Faktoren mitberücksichtigt werden müssen, wenn es darum geht, die finanzielle Lage eines Haushalts zu bestimmen (z.B. die Zahl der Kinder im Haushalt, die mögliche Verschuldung usw.).
  • Die Gewährungsbedingungen des Mobilitätsstipendiums müssen überarbeitet werden, um jegliche Form von ungleicher Behandlung auszuschließen.
  • Im Gesetz muss ein Anpassungsmechanismus der Beihilfen an die reellen Lebenshaltungskosten vorgesehen werden.

Nico Clement hat ebenfalls daran erinnert, dass trotz der Einführung eines Sozialstipendiums und der Aufbesserung dessen auf 3.000 Euro, die Mehrheit der Haushalte, inklusive die mit sehr bescheidenem Einkommen, beträchtliche Einbußen im Vergleich zum System von vor 2010 (Kindergeld + Kinderbonus + Schulanfangszulage + Stipendium je nach Haushaltseinkommen gestaffelt) erleiden werden.

Minister Meisch hat noch einmal die Grundprinzipien seiner Reform sowie der neulich von der Regierung angenommenen Abänderungsanträge erläutert. Er hat außerdem auf die Einführung eines vierten Stipendiums hingewiesen, und zwar ein Familienstipendium von zusätzlich 500 Euro pro Kind für die Haushalte, die mehr als ein Kind gleichzeitig im Hochschulstudium haben.

Der OGBL protestiert weiterhin gegen die politische Entscheidung der Regierung und ist mit dem Argument der Haushaltseinschränkungen, die der Minister vorhält, nicht einverstanden. Es ist nicht annehmbar in diesem Bereich sparen zu wollen, der eine Zukunftsinvestition par excellence darstellt, besonders in einem Land, das über keine anderen Naturressourcen verfügt, als die Intelligenz seiner Jugend.

Mitgeteilt vom OGBL
am 19. Mai 2014