Der OGBL hat im Oktober seinen Forderungskatalog für die Neuverhandlung des Gehälterabkommens für die Staatsbeamten und -angestellten an den Minister für den Öffentlichen Dienst Serge Wilmes übermittelt. Dieser Katalog wurde über mehrere Monate hinweg von den Verantwortlichen der Syndikate Öffentlicher Dienst OGBL-Landesverband, Erziehung und Wissenschaft (SEW), Eisenbahnen FNCTTFEL-Landesverband und Gesundheit und Sozialwesen sowie von Vertretern der dem OGBL angeschlossenen Vereinigungen der Staatsbeamten und -angestellten ausgearbeitet. Diese Berufssyndikate und Vereinigungen umfassen zusammen über 20.000 OGBL-Mitglieder, die Beamte, Angestellte oder Arbeitnehmer im öffentlichen und parastaatlichen Sektor sind.
Neben seiner klassischen Forderung, das aktuelle Modell durch globale Verhandlungen für den gesamten öffentlichen Sektor zu ersetzen, legt der OGBL diesmal den Schwerpunkt auf zwei Hauptthemen:
Die Stärkung der Kaufkraft der öffentlichen Bediensteten und die Schaffung von mehr Gerechtigkeit unter den öffentlichen Bediensteten
Der OGBL fordert eine Angleichung des Indexpunktwerts der Angestellten an den der Beamten. Dies deckt sich mit seiner Forderung auf kommunaler Ebene, den höheren Punktwert („héije Punktwert») in allen Gemeinden des Landes anzuwenden, damit im gesamten Öffentlichen Dienst ein einziger Punktwert besteht.
Die Forderungen des OGBL bezüglich einer Harmonisierung der Überstunden, der Bereitschaftsdienstprämien oder der Vorruhestandsregelung für Schichtarbeit gehen in die gleiche Richtung.
Im Jahr 2022 begrüßte der OGBL die im letzten Gehälterabkommen enthaltene Erhöhung von 5 % auf den ersten 100 Punkten, widersetzte sich jedoch der Tatsache, dass diese auf ein Jahr begrenzt war, was dazu führte, dass die Bediensteten der unteren Laufbahnen im Jahr 2024 einen Gehaltsrückgang im Vergleich zu 2023 hinnehmen mussten. Folglich fordert der OGBL eine dauerhafte Erhöhung von 5 % auf die ersten 200 Punkte. Dies würde eine Kaufkraftstärkung für alle Bediensteten darstellen, die für die unteren und mittleren Laufbahnen „überproportional“ ausfallen würde.
Eine demokratische Personalvertretung – auch im öffentlichen Dienst
Der OGBL fordert ebenfalls die Durchführung demokratischer Wahlen von Personalvertretern auf Ebene der Staatsbeamten und –angestellten, die vergleichbare Rechte und Befugnisse wie die Personaldelegationen bei den privatrechtlich Beschäftigten haben müssen.
Schließlich sollte Luxemburg den diesbezüglichen Forderungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) nachkommen. In diesem Zusammenhang sieht der OGBL die Angriffe auf die gewerkschaftlichen Freiheiten im öffentlichen Dienst sehr kritisch, die sich nicht nur in Drohungen oder gar Sanktionen gegen Gewerkschafter ausdrücken, sondern auch in der skandalösen Weigerung, die von der APCCA/OGBL (Arbeitsorganisation des erzieherischen und psycho-sozialen Personals) und der SPAL/CGFP (Beurteilungssystem innerhalb der Armee) angefragten Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Gerade als die Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL ihren Katalog an den Minister schicken wollte, wurde angekündigt, dass die Verhandlungen erneut nur mit der CGFP geführt werden sollen. Es sei jedoch daran erinnert, dass diese Verhandlungen nicht nur die tausenden im OGBL organisierten Staatsbeamten und -angestellten betreffen, sondern direkt oder indirekt auch zehntausende Beschäftigte des öffentlichen Sektors, darunter die CFL-Beamten, die Beschäftigten der kommunalen öffentlichen Dienste, die Arbeitnehmer beim Staat sowie die Beschäftigten der öffentlichen und konventionierten Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialsektor. All diese Personen werden jedoch nicht von der CGFP vertreten, die ausschließlich Staatsbeamte und -angestellte vertritt, während der OGBL in der großen Mehrheit der betroffenen Sektoren die Mehrheit stellt.
Die Internationale Arbeitsorganisation postuliert, dass die repräsentativste Gewerkschaft eines Sektors an den für diesen Sektor relevanten Kollektivverhandlungen teilnehmen können muss. Davon ausgehend wiederholt der OGBL seine Forderung, in die Verhandlungen des Gehälterabkommens einbezogen zu werden.
Dieser Artikel wurde im Aktuell veröffentlicht (5/2024)
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