Der OGBL wird darauf achten, dass alle Rechte der Arbeitnehmer respektiert werden und dass ihre Errungenschaften bei einer eventuellen Übernahme durch Kunden oder andere Reinigungsdienstleister erhalten bleiben.
Der OGBL hat bereits mehr als die Hälfte der betroffenen Arbeitnehmer in administrativer und juristischer Hinsicht unterstützt, damit sie die ihnen zustehenden Entschädigungen erhalten.
Um die Forderungsanmeldung im Namen der Arbeitnehmer vorzunehmen, bittet der OGBL die Arbeitnehmer des Unternehmens, die sich noch nicht gemeldet haben, dies in einem der Büros des Informations- und Beratungsdienstes (SICA) des OGBL zu tun.
Die Dossiers werden dann geprüft und an den zuständigen Konkursverwalter weitergeleitet, damit die Arbeitnehmer endlich ihre ausstehenden Löhne und die mit dem Konkurs verbundenen Entschädigungen erhalten.
Mitgeteilt vom Syndikat Private Reinigungsdienste des OGBL, den 28. Februar 2023
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