Im Beisein des Generaldirektors Uli Ogiermann, des Verwaltungsratsvorsitzenden Marc Hoffmann und der Personalchefin Vicky Dentzer fand am 25. Februar 2010 eine weitere Verhandlungsrunde betreffend die Erneuerung des Kollektivvertrags und eines Maβnahmenkatalogs statt.
Die OGBL‐Delegation setzte sich aus den Personalvertretern David Massaro, Joël Krier, Claude Mertens und Armand Seil, sowie aus Gewerkschaftssekretär Hubert Hollerich zusammen. Zuvor lieβ die Firma den Gewerkschaften einen Textvorschlag zukommen, der sich an den OGBLVorschlag vom November 2009 anlehnt. Das Dokument wurde am 25. Februar 2010 im Hauruckverfahren, mit Hilfe des LCGB unterschrieben!
Die positive Seite des Abkommens: • Der Kollektivvertrag wird rückwirkend auf den 1. Januar 2009 für die Dauer von 2 Jahren, also bis zum 31. Dezember 2010, verlängert. • Das definitive Maβnahmenpaket, das im Falle eines „substanziellen Verlusts“ zur Anwendung kommt, trägt den Änderungsvorschlägen des OGBL Rechnung. • Es wird ein Kontrollausschuss (comité de suivi) eingesetzt, dessen Mission darin besteht, die wirtschaftliche Lage in regelmäβigen Abständen zu überwachen. Dieser Kontrollausschuss besteht aus Vertretern der Direktion, den Gewerkschaften, den Personalvertretern, des Verwaltungsrats und der Regierung. Beschlüsse müssen einstimmig genommen werden. • Die ausgehandelten Maβnahmen, mit Ausnahme des 13. Monatsgehalts, beruhen auf freiwilliger Basis und begreifen Teilzeitarbeit, Arbeitszeitverkürzung, interne Personalverschiebungen, Vorruhestand, Aus‐ und Weiterbildungskurse, unbezahlter Urlaub. Die negative Seite des Abkommens: • Der unterzeichnete Kollektivvertrag sieht keine „profit‐sharing“‐Prämie mehr vor, weil dieselbe auf zeitlich begrenzt war und am 31. Dezember 2008 auslief. Dies bedeutet einen erheblichen Einkommensverzicht auf bis zu 2,75 Monatslöhne pro Jahr! • Es wurde keine Kompensation ausgehandelt für die „profit‐sharing“‐Prämien, auf die die Cargolux‐Beschäftigten bereits verzichtet haben. • Es handelt sich im vorliegenden Fall keineswegs um eine Nullrunde, sondern um eine Minusrunde! • Im Falle eines „substanziellen Verlusts“ im Jahr 2010, ist die Diskussion über eine verspätete Auszahlung des 13. Monatsgehalts erneut in der Aktualität. In dem Fall würde die Auszahlung um maximal 12 Monate verschoben.
Die Abmachung, vor der Unterschrift, die Cargolux‐Beschäftigten um ihre Meinung zu fragen, hatte für den LCGB plötzlich keine Gültigkeit mehr. Dabei kam der Vorschlag, das Personal zu befragen, ausgerechnet vom LCGB, dessen Sekretär in der Verhandlungsrunde vom 10. November 2009 lautstark posaunte: „Et gët näischt ënnerschriwen bevir d’Leit nët gefrot goufen!“
Der LCGB hat folglich im Alleingang unterschrieben und dabei nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Prozedur des Arbeitsgesetzbuchs eingehalten. Der OGBL besteht darauf, wie abgemacht, zuerst die Basis zu konsultieren. Der OGBL bedauert die Haltung des LCGB zutiefst und weist darauf hin, dass die Mehrheitsverhältnisse in der Personalvertretung aufgrund des vom LCGB angestrengten Verfahrens gegen die Gewerbeinspektion vor dem Verwaltungsgericht immer noch nicht geklärt sind.
Mitgeteilt vom OGBL‐Syndikat Zivile Luftfahrt am 26. Februar 2010
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