Anlässlich ihrer Sitzung vom 28. Februar 2011 hat die OGBL-Exekutive u.a. die wirtschaftliche und soziale Lage des Landes analysiert. Wenn auch der OGBL einerseits begrüßt, dass die Krise im Großherzogtum abflaut, die Wirtschaft wieder anzieht und die öffentlichen Finanzen sich stark verbessern, so bedauert er andererseits doch, dass aufgrund weitaus zu pessimistischer Daten, die nun endgültig nicht mehr der Wirklichkeit entsprechen, die Arbeitnehmer und Pensionierten weiter für die Finanzkrise zahlen müssen. Krisensteuer, Solidaritätssteuer, Beitragserhöhungen zur Krankenversicherung, Erhöhung der Eigenbeteiligung bei den Gesundheitskosten, Nichtanpassung der Steuertabellen an die Inflation, …dies alles sind Lasten, die sich als doppelte Bestrafung erweisen. Sie drücken auf die Kaufkraft der Haushalte und heizen die hausgemachte Inflation an. Außerdem ist ein Verlust der Kaufkraft der Haushalte immer gleichbedeutend mit einem Verlust für die nationale Wirtschaft.
Demzufolge verlangt der OGBL mit Nachdruck von der Regierung, die Krisensteuer mit Wirkung zum 1. Januar 2012 abzuschaffen und ihren Vertreter im Direktionsgremium der nationalen Gesundheitskasse (CNS) dahingehend anzuweisen zusammen mit den Arbeitnehmervertretern die Erhöhungen der Eigenbeteiligung der Versicherten an den Gesundheitskosten sofort rückgängig zu machen.
Eindringlicher Appell die hausgemachte Inflation unter Kontrolle zu bringen
Angesichts der außergewöhnlichen Krise in der arabischen Welt und deren Auswirkungen auf die Erdölpreise und des damit verbundenen rasanten Anstiegs der externen Inflation, ruft der OGBL die Regierung eindringlich auf, zumindest eine Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung der hausgemachten Inflation zu treffen.
Konkret fordert der OGBL das Einfrieren der staatlich festgesetzten Preise bis Ende 2011, und auf Gemeindeebene, ein Zurückschrauben verschiedener kürzlich erhöhter Gemeindetaxen wie etwa die Wasser- und Abwasserpreise.
In diesem Zusammenhang erinnert die OGBL-Exekutive die Regierung und Patronatsverbände an die Tripartite-Abkommen von 2006 betreffend die Inflationseindämmung, insbesondere an die Desindexierung der staatlichen Verträge sowie die Einführung freiwilliger Abkommen zur Kontrolle der Verkaufspreise in verschiedenen wirtschaftlichen Sektoren.
Der OGB mahnt die Regierung zum wiederholten Male an, schnellsten die Beobachtungsstelle für Preise und Gewinnmargen einzurichten. Außerdem fordert er die Regierung auf die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Praxis automatischer Erhöhungen, wie sie in verschiedenen Dienstleistungsverträgen enthalten sind, als illegal zu erklären.
Kompensationen für die Arbeitnehmer bringen mehr soziale Gerechtigkeit
Der OGBL erinnert auch an das Bipartite-Abkommen vom 29. September 2010 zwischen Regierung und Gewerkschaften. Dieses Abkommen regelt die Anpassung der Löhne und Pensionen an die Inflation für das Jahr 2011 und verschafft den Betrieben indirekt Vorteile bei der Aufstellung ihrer Ausgabenberechnung, ein nicht unerheblicher Vorteil in Zeiten der rasanten Inflationssteigerung aufgrund explodierender Erdölpreise.
Für die Arbeitnehmer und Pensionierten hat die arabische Krise ebenfalls negative Auswirkungen auf ihre Kaufkraft, weil durch die zügellose Spekulation auf den Erdölprodukten die Treib- und Heizstoffpreise ständig steigen. Da aber die nächste Indextranche nicht vor dem 1. Oktober 2011 ausbezahlt werden kann, ersucht der OGBL die Regierung unverzüglich eine Kompensation von 25 Euro einzuführen und zwar durch die Verdoppelung des Arbeitnehmerfreibetrags.
Der OGBL fordert ebenfalls, dass der Krankenkassenbeitragssatz der Ex-Arbeiter an den der Ex-Angestellten zum 1. Januar 2012 angepasst wird. Im Rahmen der Einführung des Einheitsstatuts war vorgesehen den weitaus höheren Beitragssatz der Ex-Arbeiter stufenweise an den der früheren Angestellten anzugleichen, um am 1. Januar 2014 zu einem einheitlichen Beitragssatz zu kommen. Angesichts der ausgezeichneten Haushaltslage der nationalen Gesundheitskasse (CNS) gehört diese Diskriminierung der Ex-Arbeiter gegenüber den Ex-Angestellten abgeschafft. Ein solches Vorgehen hätte übrigens einen doppelten Vorteil: die Lohnkosten für manuelle Arbeit würden sinken und die Kaufkraft besagter Arbeitnehmer steigen.
Letztendlich verlangt die OGBL-Exekutive von der Regierung, dass der „Kinderbonus“ und die Familienzulagen endlich an die Lebenshaltungskosten angepasst werden. Der OGBL ist davon überzeugt, dass all diese Maßnahmen zum Kaufkrafterhalt beitragen, der Wirtschaft zugutekommen und gleichzeitig die soziale Gerechtigkeit stärken würden.
Andere von der OGBL-Exekutive behandelte Themen waren die Analyse der Lage im Stahl-, Bau- und öffentlichen Dienstleistungsbereich.
Mitgeteilt vom OGBL am 1. März 2011
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