Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Der OGBL fordert den Arbeitsminister auf, das Gesetz anwenden zu lassen

In einem Schreiben an den Arbeits- und Beschäftigungsminister vom 29. Mai fordert der OGBL diesen auf, den gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber Geltung zu verschaffen.
Für den OGBL heißt „den Lohn fortzahlen“, dass der Arbeitnehmer genau so entlohnt wird, wie wenn er normal weitergearbeitet hätte. Also müssen beispielsweise den Schicht- oder Sonntagsarbeitern die Prämien für Schicht- oder Sonntagsarbeit zusätzlich zum Basislohn ausbezahlt werden. Einige Unternehmen sehen dies allerdings anders und begnügen sich damit den Basislohn zu bezahlen, mit dem Verweis auf Änderungen, die im Rahmen der Einführung des Einheitsstatuts aller Arbeitnehmer vorgenommen worden wären.

Der Arbeitsminister hat vor kurzem in seiner Antwort auf eine parlamentarische Dringlichkeitsfrage darauf hingewiesen, dass die legalen Bestimmungen nicht nur klar sind, sondern dass sich außer den Zuschüssen für Überstunden, diese Bestimmungen mit der Einführung des Einheitsstatuts nicht geändert haben.

Dass also die oben erwähnten Prämien bezahlt werden müssten.
Da aber weiterhin einige Unternehmen diese Klarstellung seitens des Ministers ignorieren, fordert der OGBL die Einschaltung der Gewerbeinspektion, die dafür Sorge tragen soll, dass das Gesetz in allen Betrieben voll zur Geltung kommt und dass dieser Ungerechtigkeit ein Ende gesetzt wird, die insbesondere bei den Schichtarbeitern zu erheblichen Einnahmenseinbußen führt.

Falls sich nichts ändert, wird in den betroffen Betrieben der soziale Friede ernsthaft gefährdet sein.

Mitgeteilt vom OGBL
am 29. Mai 2009