Familienzulagen

Der OGBL fordert dringend eine Unterredung mit der Regierung

Bei ihrer Sitzung vom 12. Juni 2015 hat die Regierung ein Gesetzesprojekt angenommen, in dem es um die Familienzulagen geht, und das in den kommenden Tagen im Parlament eingereicht werden soll.

Der OGBL wundert sich darüber, dass dieser Entschluss gefasst worden ist, ohne neue Rücksprache mit ihm zu nehmen, ganz im Gegensatz zu dem, was in einem ersten Gedankenaustausch mit der Familienministerin ausgemacht worden war. Es handelte sich dabei unter anderem um eine periodische Anpassung der Familienzulagen an die Entwicklung des mittleren Einkommens.

Der OGBL ist verblüfft darüber, dass das neue Gesetzesprojekt die Einführung eines solchen Mechanismus nicht vorsieht, obwohl er integraler Bestandteil des Abkommens vom 28. November 2014 zwischen der Regierung und den national repräsentativen Gewerkschaften war. Der OGBL besteht darauf, dass ein solcher Mechanismus im Gesetzesprojekt über die Reform der Familienzulagen enthalten ist. Es ist unannehmbar, dass trotz des prinzipiellen Übereinkommens von November 2014, der reelle Wert der Familienzulagen weiterhin sinkt, und das durch die Nichtanpassung seit ihrer Desindexierung im Jahre 2006, die den Arbeitnehmern bereits jetzt große Verluste zugefügt hat.

Der OGBL hat demnach eine Dringlichkeitssitzung mit dem Premierminister und mit den zuständigen Ministern beantragt, um über die Form zu diskutieren, die ein periodischer Anpassungsmechanismus annehmen könnte.

Im gleichen Brief hat der OGBL dem Premierminister einen Gedankenaustausch über die Umsetzung der neuen Regeln bezüglich des Elternurlaubs vorgeschlagen. Der OGBL unterstreicht, dass dieses Gesetzesprojekt schnell auf den Instanzenweg gebracht werden muss, um eine zu große Diskrepanz mit der Verabschiedung am 1. Juni 2015 der Erziehungs- und Mutterschaftszulagen zu vermeiden.

Erinnern wir daran, dass die Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer Recht hatten auf die Erziehungszulage, solange ihr Lohn nicht ein gewisses Limit überschritt. Doch haben die Arbeitnehmer, die auf diese Zulage hätten zurückgreifen können, diese Möglichkeit jetzt nicht mehr, während die neuen Modalitäten des Elternurlaubs noch nicht in Kraft getreten sind. Der OGBL wiederholt demnach, dass es vorzuziehen gewesen wäre, die Außerkraftsetzung der Erziehungs- und Mutterschaftszulagen zeitgleich mit der Inkraftsetzung des Elternurlaubs durchzuführen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 18. Juni 2015