In seiner Sitzung vom 23. Februar 2015 hat die OGBL-Exekutive sich an erster Stelle beschäftigt mit den Verhandlungen zwischen Griechenland, vertreten durch seine neue Regierung, und den Mitgliedern der Eurogruppe, über eine Erweiterung des Hilfsprogramms. In diesem Zusammenhang hat die OGBL-Exekutive darauf bestanden, einen Appell an die Luxemburger Regierung zu richten, die an den aktuellen Vehandlungen teilnimmt, damit diese sich für einen Orientierungswechsel bei der europäischen Haushaltspolitik einsetzt.
Für den OGBL liegt es auf der Hand, dass die in den vergangenen Jahren europaweit durchgeführte Austeritätspolitik verheerende soziale und wirtschaftliche Folgen für den ganzen Kontinent hatte und immer noch hat. Es ist genauso augenfällig, dass die Überwindung der Krise nur über eine Politik geschehen kann, die die Nachfrage unterstützt, genauso gut über öffentliche Investitionen wie auch über die Stärkung der Kaufkraft der Privathaushalte. So hat der OGBL die Regierung dazu aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass ein größerer Haushaltsspielraum für die Mitgliedstaaten eingeführt wird. Dafür müssen die europäischen Verträge unbedingt abgeschwächt werden.
Eine Aufwertung des sozialen Mindestlohns drängt sich auf
Die OGBL-Exekutive hat anschließend auch wissen lassen, dass sie sich gegen jeglichen Versuch, das Gesetz bezüglich des sozialen Mindestlohns in Luxemburg zu manipulieren, widersetzen wird. Im Gegenteil verlangt der OGBL eine Aufwertung dieses Mindestlohns.
Diese Forderung ist umso legitimer, wenn man die immer größer werdenden Lohnungleichheiten und die ständige Verbreitung der Armut trotz Arbeit („working poor“) in Luxemburg in Betracht zieht. Luxemburg ist in der Tat zurzeit „Europameister“, wenn es um die Armut bei der arbeitenden Bevölkerung geht. Der Abstand von den niedrigen Einkommen zu den hohen Einkommen ist ebenfalls viel größer, als das in den Nachbarländern der Fall ist.
Reform des „chèque-service accueil“: der OGBL äußert einige Bedenken
Die OGBL-Exekutive hat sich ebenfalls, mit der von der Regierung angekündigten Reform des „ chèque-service accueil“, befasst. Die Exekutive begrüßt das Vorhaben der Regierung, den „Export“ der „ chèques-service accueil“ außerhalb Luxemburgs zu ermöglichen. Dies entspricht einer langjährigen Forderung des OGBL. Er warnt jedoch ausdrücklich vor jeglichem Versuch, neue indirekte Diskriminierungen gegen die Grenzgänger einzuführen.
Darüber hinaus setzt sich der OGBL ein für eine Harmonisierung nach oben im Rahmen der Einführung von Qualitätsnormen, die sämtliche Empfangsstrukturen erfüllen müssen, die von den „chèques-service accueil“ profitieren, insbesondere solche mit kommerziellem Ziel. In diesem Zusammenhang vertritt der OGBL die Meinung, dass es an der Zeit ist, den Anwendungsbereich der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des SAS-Kollektivvertrags auf sämtliche Strukturen auszudehnen, die Kinder aufnehmen, inklusive auf die mit kommerziellem Ziel, die zurzeit noch davon befreit sind.
Zurück zum Treffen vom 3. Februar mit Regierung und UEL
Schließlich hat die OGBL-Exekutive das Treffen vom 3. Februar mit Regierung und UEL wieder aufgegriffen. Bei diesem Treffen hat nämlich die Regierung das Abkommen vom 28. November 2014, das mit den Gewerkschaften, im Rahmen des Haushaltsprojekts 2015 vereinbart wurde, bestätigt, und zwar insofern, dass nichts davon in Frage gestellt werden kann. Der OGBL hatte, im Vorfeld dieses Treffens, die Regierung davor gewarnt, jeglichen Versuch zu unternehmen, dieses Abkommen abzuschwächen oder zusätzliche Gegenleistungen seitens der Arbeitnehmer zu fordern.
Bei diesem Treffen haben Regierung, Gewerkschaften und UEL miteinander vereinbart, in den kommenden Wochen gemeinsame Überlegungen zu einer Reihe von Themen anzustellen. Der OGBL wird bei dieser Gelegenheit seine Vorschläge zu verschiedenen Themen einbringen, und zwar unter anderem die Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitszeitorganisation im Interesse der Arbeitnehmer.
Mitgeteilt vom OGBL am 25. Februar 2015
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