Die Regierung beabsichtigt vor Jahresende die Rentenreform vom Parlament stimmen zu lassen.
Zeitgleich zum Inkrafttreten der Rentenreform soll auch die zum 1. Januar 2013 geschuldete Anpassung der Renten an die allgemeine Lohnentwicklung wegfallen. Damit würden nicht nur die heutigen Rentner geschädigt, sondern auch die künftigen Renten entsprechend gekürzt werden.
Der OGBL lehnt die Rentenreform in der vorliegenden Form ab, weil sie die heute möglichen Rentenleistungen verschlechtert und von den kommenden Generationen verlangt länger zu arbeiten, später in Rente zu gehen oder Leitungskürzungen bis zu 15% in Kauf zu nehmen. Zudem stellt die geplante Rentenreform die Anpassung der Renten an die allgemeine Lohnentwicklung in Frage und plant die Jahresendzulage mittelfristig abzuschaffen.
Der OGBL lehnt die geplante Rentenreform ab, weil sie in der vorliegenden Form Arbeitnehmer, die mehr als 20 Jahre Nachtarbeit geleistet haben, benachteiligen wird. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die invalide werden.
Die Rentenreform wird auch Arbeitnehmer benachteiligen, die früh angefangen haben zu arbeiten, die während ihres Arbeitslebens unter schwierigen Bedingungen arbeiteten und oftmals nicht länger als bis 57 bzw. 60 Jahre arbeiten können.
Der OGBL lehnt die Rentenreform in ihrer vorliegenden Form ab, weil sie den vielen jungen Menschen, die heute, und in Zukunft noch verstärkt, eine lange schulische und berufliche Ausbildung machen müssen ehe sie ins Berufsleben eintreten und Rentenrechte erwerben können, keine andere Perspektive als Rentenkürzungen und den Rückgriff auf die private Vorsorge sprich teure und risikoreiche private Zusatzversicherungen gibt.
Der OGBL lehnt die vorliegende Rentenreform ab, weil sie keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz älterer Arbeitnehmer gegen Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen vorsieht, weil sie keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen zur Anpassung der Arbeitsbedingungen an die besonderen Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer beinhaltet, weil innovative arbeits- und sozialrechtliche Maßnahmen für einen flexiblen Übergang vom Berufsleben in die Rente fehlen.
Es gibt Alternativen zu dieser einseitigen Reform, die auf kurzsichtigen, finanziellen Überlegungen beruht, einer Reform, die keine positiven, innovativen Vorschläge beinhaltet, einer Reform, die unser Rentensystem um Jahrzehnte zurückwirft.
Es gibt Alternativen, um unser Rentensystem ohne Sozialabbau noch besser abzusichern und an die veränderten Lebens- und Arbeitsbedingungen der heutigen und zukünftigen Generationen anzupassen.
Der OGBL hat dem zuständigen Minister konkrete Forderungen und Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzesprojektes unterbreitet.
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