Der OGBL hat bei der Europäischen Kommission Klage gegen das Großherzogtum Luxemburg wegen Verletzung mehrerer Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts eingereicht, da es die nichtansässigen Studenten, Kinder in Luxemburg arbeitender Grenzgänger und Einwanderer durch das Gesetz vom 26. Juli 2010 vom Erhalt der Familienzulagen und des Kinderbonus beziehungsweise der staatlichen Studienbeihilfen für Hochschulstudien ausschließt.
Diese Klage wurde von der europäischen Kommission als ordnungsgemäß befunden und ist nun in Bearbeitung.
Da das angefochtene Gesetz vom Parlament in aller Eile kurz vor Ende der Session verabschiedet wurde, hatte der OGBL am 16. September, d.h. vor Inkrafttreten des Gesetzes eine Demonstration initiiert, um gegen jegliche Form von Diskriminierung im Rahmen der von der Regierung geplanten Austeritätspolitik zur Sanierung des durch die Wirtschafts- und Finanzkrise verursachten öffentlichen Haushaltsdefizits, zu protestieren.
Verwaltungstechnische Schritte dringend einleiten Da es seitens der Regierung in dieser Sache kein Einlenken gibt, geht der OGBL nun in die nächste Phase zur Verteidigung der Rechte der betroffenen Grenzgänger. Die Zeit drängt und es geht nun darum schnellsten die individuellen verwaltungstechnischen Schritte einzuleiten. Der OGBL rät allen Grenzgängern, die Kinder über 18 Jahre haben, die Hochschulstudien absolvieren, eine Studienbeihilfeanfrage bei den zuständigen staatlichen Luxemburger Instanzen einzureichen. Dies muss zwingend vor dem 31. Oktober 2010 geschehen.
Alle Mitglieder des OGBL, die Grenzgänger sind, werden in den nächsten Tagen ein diesbezügliches persönliches Schreiben zugestellt bekommen.
Nachdem die luxemburgische Verwaltung ihre Verweigerung bekundet hat, kann der vom OGBL beauftragte Rechtsanwalt im Namen des betroffenen Mitglieds ein Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht einleiten.
Mitgeteilt vom OGBL am 6. Oktober 2010
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