In seiner Sitzung vom 22. September 2015 in der „Maison syndicale“ in Düdelingen hat der OGBL Nationalvorstand, nachdem er die wirtschaftliche und soziale Lage des Landes analysiert hat, nachdem er das Weiterkommen auf mehreren soziopolitischen Gebieten überprüft hat (Organisation der Arbeitszeit, Steuerreform, Pflegeversicherungsreform, Arbeitsschutz…) und nachdem er das Einreichen mehrerer Gesetzesprojekte zur Kenntnis genommen hat (Familienleistungen, Vorruhestand), sich dazu entschlossen, eine umfangreiche Informations- und Mobilisationskampagne zu starten. Diese Kampagne wird unweigerlich zu gewerkschaftlichen Aktionen führen, sollte die Regierung sich
nicht dazu entschließen, ihre Marschroute zu ändern, und endlich eine Sozialpolitik in die Wege zu leiten, die diesen Namen auch wirklich verdient. In andern Worten fordert der OGBL die Regierung dazu auf, ein „Sozialpaket“ vorzulegen.
Das Wachstum hat wieder eingesetzt: die Haushalte haben
Recht auf ihren Anteil am Kuchen Für den OGBL wäre es total unannehmbar, wenn die Bevölkerung nicht vom erheblichen Wirtschaftswachstum profitieren würde, das das Land seit einem Jahr wieder erlebt, und das umso mehr als die Haushalte seit 2006 sehr stark in die Pflicht genommen wurden. Diese Tendenz hat sich übrigens seit 2008 verstärkt, mit dem Ausbruch der Krise und mit den Austeritätsmaßnahmen, die sowohl von der alten Regierung als auch unter dem Impuls der jetzigen Koalition eingeleitet wurden.
Laut den neuesten Zahlen vom Statec hat Luxemburg im Jahr 2014 ein Wachstum von 5,6% gekannt. Im ersten Semester 2015 (im Vergleich zu 2014), gab es ein Wachstum von 4,9% und es müsste 2016 zwischen 3 und 4% schwanken. Dies bedeutet also ein beeindruckendes Wachstum von mehr als 12% über drei Jahre. Es wäre demnach vollkommen unannehmbar, wenn der Sozialabbau weiterginge und wenn die Regierung, ohne daran irgendwas zu ändern, an ihrem sogenannten „Zukunftspaket“ festhalten würde. Im Gegenteil, es wäre an der Zeit, dass die Regierung ihre politische Orientierung ändert und mit großen Lettern in ihren Terminkalender vermerkt, dass der Sozialfortschritt wieder auf der Tagesordnung steht.
Für eine Steuerreform, im Bestreben nach Gerechtigkeit und Ausgeglichenheit
Unter den vorrangigen Punkten, die im „Sozialpaket“, das vom OGBL gefordert wird, enthalten sind, befindet sich natürlich die von der Regierung angekündigte Steuerreform. Nach zwei Jahrzehnten Steuererleichterungen für die Unternehmen und der besonders privilegierten Sozialklassen, auf Kosten der Mehrheit (kleine und mittlere Einkommen, Rentner), muss die Gelegenheit endlich genutzt werden, um diese schockierende Tendenz umzukehren. Der OGBL verlangt, dass das einzige Bestreben der Steuerreform, Gerechtigkeit und Ausgeglichenheit ist.
Für den OGBL wäre eine zusätzliche Herabsetzung des Steuersatzes, der offiziell für die Unternehmen gilt, wie das kürzlich von einem Regierungsmitglied nahegelegt wurde, zum Beispiel total unannehmbar, wenn man weiß, dass in Luxemburg, nach Kroatien, jetzt schon der niedrigste Steuersatz in Europa für die Unternehmen gilt. Dazu kommt, dass ein Großteil der Unternehmen heutzutage überhaupt keine Steuern zahlt.
Im Gegenteil hat die Besteuerung der Haushalte nicht aufgehört zu wachsen, und das viel schneller als deren Einkommen. Dies ist eine Tendenz, die hauptsächlich die kleinen und mittleren Einkommen betrifft, besonders wegen der Nichtanpassung der Steuertabelle an die Inflation seit 2009, aber auch dadurch, dass der höchste Steuersatz bereits bei einem Jahreseinkommen von 42.000 Euro angewendet wird. Der OGBL verlangt demnach, im Rahmen der Reform, die nicht- steuerpflichtigen Einkommen („Nullzone“: zurzeit liegt der Freibetrag bei 11.000 Euro im Jahr) erhöht werden, dass die bestehenden Gehaltsstufen ausgeweitet werden im Verhältnis zur Lohnsteigerung, und, dass zusätzliche Gehaltsstufen eingeführt werden, über den heutigen maximalen Steuersatz hinaus. Des Weiteren setzt sich der OGBL dafür ein, dass die Möglichkeiten der Steuerermäßigung, von denen die Meisten profitieren können, wieder an die Lohnentwicklung angepasst wird, was seit 1990 nicht mehr der Fall ist. Schließlich fordert der OGBL eine gerechtere Besteuerung, und also eine verstärkte Besteuerung der Kapitaleinkommen (Dividenden, Zinsen, Mieten, Stock Options usw.), deren Anteil heute beschämend niedrig ist.
Für die Beibehaltung der Qualität der Pflegeversicherung
Während die Qualität der Dienstleistungen, die durch diese so wertvolle Pflegeversicherung durchgeführt werden, jetzt schon auf eine unannehmbare Art und Weise durch das sogenannte „Zukunfstpaket“ der Regierung in Frage gestellt wird, so unterstreicht der OGBL, dass er, im Rahmen deren angekündigter Reform, nicht die geringste Verschlechterung des Modells tolerieren wird, das auf dieser Sozialversicherung fußt. Die Pflegeversicherung hat sich im Laufe der Zeit bewährt, und auch wenn noch einige ihrer Elemente verbesserungswürdig sind, so gibt es jedoch keine Rechtfertigung für die Verschlechterung ihres Modells, so wie die Regierung dies vorhat.
Wenn wegen der demografischen Entwicklung die Finanzierung der Pflegeversicherung irgendwann schwierig würde, so schlägt der OGBL vor, zuerst den staatlichen Beitrag zu erhöhen und an zweiter Stelle einen Arbeitgeberbeitrag einzuführen. Zum Schluss hätte der OGBL, bei Bedarf, nichts gegen eine mögliche Beitragserhöhung für die Versicherten, wenn dies es ermöglicht, das aktuelle Modell der Pflegeversicherung sowie die Qualität der gebotenen Dienstleistungen beizubehalten.
Für einen besseren Ausgleich zwischen Privat- und Berufsleben
Der OGBL verlangt anschließend, dass die vorgesehene Änderung des PAN-Gesetzes („Aktionsplan zugunsten der Arbeitsplätze“), das seit seiner Einführung in den 90er-Jahren den Interessen der Arbeitnehmer stark schadet, genutzt wird, um die Arbeitsbedingungen in Luxemburg zu verbessern.
Die Änderung des PAN-Gesetzes muss einen besseren Ausgleich zwischen Berufs- und Privatleben ermöglichen. Der OGBL verlangt in diesem Zusammenhang, dass das Gesetz die Arbeitszeitorganisation besser regelt, im Gegensatz zur aktuellen Situation, in der das Gesetz den Arbeitgebern freie Hand lässt. Demnach widersetzt sich der OGBL auch, und zwar mit all seiner Kraft, gegen eine Verlängerung der Referenzperiode, so wie es die UEL befürwortet. Schließlich setzt der OGBL sich auch noch für die Einführung einer sechsten Woche gesetzlichen Urlaubs ein.
Für einen besseren Arbeitsschutz, wahres Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Zu all den Themen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz muss der OGBL leider feststellen, dass sämtliche laufenden Gespräche in den verschiedenen Arbeitsgruppen mit der Regierung und der UEL auf der Stelle treten. Dies ist eine unannehmbare Situation, umso mehr ein besserer Arbeitsschutz, wie ihn der OGBL verteidigt, ein wahres Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit darstellen würde, was vorrangig sein müsste.
Das Sozialpaket, das vom OGBL verlangt wird, muss so auch bedeutsame Fortschritte beinhalten, in allem, was den Arbeitsschutz betrifft (Arbeitserhaltungsplan, Sozialplan, wirtschaftsbedingte Entlassungen usw.).
Familienzulagen, Vorruhestand, passende Arbeitsstelle, sozialer Mindestlohn, Arbeitsmedizin
Bezüglich des Gesetzesprojekts über die Familienzulagen das von der Regierung eingereicht wurde ärgert sich der OGBL über die Tatsache, dass kein regelmäßiger Anpassungsmechanismus vorgesehen ist. Er fordert die Einführung eines solchen Mechanismus und verlangt, dass das Gesamtvolumen der Familienzulagen erhalten bleibt, ganz im Gegensatz zu dem was zurzeit vorgesehen ist.
Die Reform des Vorruhestands, so wie die Regierung sie vorsieht ist ebenfalls weit davon entfernt, die Erwartungen des OGBL zu erfüllen, ohne dabei die Änderungen des Reglemententwurfs über die Kriterien eines passenden Arbeitsplatzes zu erwähnen, bei denen es so scheint, als ob die Regierung weiterhin mehr die Arbeitslosen als die Arbeitslosigkeit bekämpft.
Der OGBL besteht zudem auf seiner Forderung hinsichtlich einer mehr als berechtigten Aufwertung des sozialen Mindestlohns um 10% sowie der Schaffung einer einzigen Dienststelle für Arbeitsmedizin.
Flüchtlinge: der OGBL fordert zum bedingungslosen Respekt der Genfer Konvention auf Während die EU auf beschämende Weise mit Schwierigkeiten konfrontiert ist, eine passende Lösung für die Ankunft der Flüchtlinge auf dem Kontinent zu finden, die einfach nur versuchen vor dem Krieg in ihrem Herkunftsland zu fliehen, hat der OGBL-Nationalvorstand mit Nachdruck seine Solidarität gegenüber den Migranten bekundet. Der OGBL findet die Einstellung einer gewissen Zahl von EU Mitgliedstaaten total unannehmbar, die es ablehnen diese Populationen aufzunehmen, und hat zum bedingungslosen Respekt der Genfer Konvention aufgerufen (die im Lissabonner Vertrag sowie in der Grundrechtecharta der EU wiederzufinden ist), die die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichten, jedem verfolgten Menschen Asyl zu gewähren, und es strikt verbietet ihn in sein Herkunftsland zurückzuschicken. Der OGBL zeigt sich umso mehr entsetzt über die Einstellung der Länder, die gegen die Aufnahme von Flüchtlingen sind, da die meisten von ihnen in der Tat für die aktuelle Situation mitverantwortlich sind, weil sie zur politischen und sozialen Destabilisierung der Herkunftsländer dieser Migranten beigetragen haben, indem sie seit 2003 an den militärischen Eingriffen unter Leitung der USA teilgenommen haben.
Spannungen mit den „Südgemeinden“ Das OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste hat dem Nationalvorstand mitgeteilt, dass es zurzeit mit einem unannehmbaren Vorschlag seitens der Vertreter der „Südgemeinden“ konfrontiert ist, und das im Rahmen der Erneuerung des in den 18 betroffenen Gemeinden gültigen Kollektivvertrags. Die „Südgemeinden“ haben es tatsächlich vor, die Einstellungslöhne drastisch zu verschlechtern, und somit auch die Laufbahn ihrer zukünftigen Arbeitnehmer. Der Nationalvorstand hat dem Berufssyndikat seine Unterstützung zugesagt, und unterstrich, dass ein solcher Vorschlag mit allen Mitteln bekämpft werden muss.
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