Steuerkredit beim Erwerb einer Wohnung (Bëllegen Akt)

Der OGBL warnt vor einer sozial ungerechten Reform

Im Jahr 2010, hatte sich die Regierung eine Reihe von Sparmaßnahmen ausgedacht, mit dem Ziel, die öffentlichen Ausgaben zu verringern. Eine dieser Maßnahmen bestand darin den Steuerkredit beim Erwerb einer Wohnung – auf den alle im Großherzogtum Luxemburg wohnenden Erstkäufer ein Anrecht haben – an das Einkommen zu koppeln. Der OGBL hatte sich vehement gegen diese unnötige und überflüssige Austeritätspolitik gewehrt und erreicht, dass das Sparmaßnahmenpaket kleiner wurde. Er hatte aber der Idee einer Koppelung des «Bëllegen Akt» an das Einkommen unter Bedingungen zugestimmt. Doch heute legt die Regierung einen ganz anderen Vorschlag auf den Tisch. So ist der Steuerkredit nun nicht mehr an das Einkommen gekoppelt, sondern siedelt sich im Rahmen der Energiesparpolitik an, welche die Regierung im Wohnungsbereich durchführen will.

In der Tat, spaltet der am 29. September 2011 in der Abgeordnetenkammer hinterlegte Gesetzesvorschlag Nr. 6336 den Steuerkredit  «Bëllegen Akt» von 20.000 € in zwei Tranchen von je 10.000 €. Die erste Tranche unterliegt keiner energetischen Anforderung an die Wohnung während die zweite Hälfte künftig an eine solche gebunden sein wird. Demzufolge muss der Käufer beim Erstehen einer bereits existierenden Wohnung, die den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Energiekriterien nicht entspricht, außer dem Kaufpreis des Objektes noch zusätzliches Geld investieren, um in den Genuss der zweiten Hälfte des Steuerkredits zu kommen. Da aber viele junge Haushalte nicht über solche Mittel verfügen, werden sie wohl auf 10.000 € Steuerkredit verzichten müssen und vielleicht sogar entmutigt überhaupt eine Eigentumswohnung innerhalb der luxemburgischen Grenzen zu erwerben. Finanziell bessergestellte Erstkäufer werden allerdings voll von diesem Steuerkredit profitieren können.

Würde diese Maßnahme wie im Gesetzesprojekt vorgesehen umgesetzt, würden Personen mit bescheidenerem Einkommen benachteiligt werden. Es handelt sich also um eine sozial ungerechte Maßnahme, die gegen das Prinzip der Chancengleichheit verstößt.

Wenn auch der OGBL die von der Regierung angestrebte Politik der Energieeffizienz im Wohnungsbereich begrüßt, so hält er es aber für absolut notwendig ein globaleres Konzept, das auch den sozialen Fragen Rechnung trägt, auszudenken. Der OGBL fordert, dass entweder die Regierung den Gesetzesvorschlag 6336 zurückzieht oder, dass das Parlament tiefgreifende Änderungen unter Berücksichtigung der OGBL-Vorschläge vornimmt.

Mitgeteilt vom OGBL
am 12. Oktober 2011