Der OGBL übergibt eine Petition mit 23.000 Unterschriften an den Präsidenten des Luxemburger Parlaments

Der OGBL hat am 25. Oktober im Rahmen einer Petition betreffend die neue Gesetzgebung bezüglich Kindergeld, Kinderbonus und die staatlichen Studienbeihilfen für Hochschulstudien dem luxemburgischen Parlamentspräsidenten Laurent Mosar 23.000 Unterschriften übergeben.

Der OGBL ist der Auffassung, dass die neue Gesetzgebung diskriminierend und sozial ungerecht ist:
(1) Die neue Gesetzgebung schließt die Grenzgänger und die Einwanderer, deren Kinder im Herkunftsland geblieben sind, von der Ausgleichszahlung für den Verlust des Kindergeldes und des Kinderbonus aus, obwohl diese Arbeitnehmer genau die gleichen Steuern und Abgaben bezahlen wie die in Luxemburg lebenden Arbeitnehmer. Die Ausgleichszahlungen werden für die in Luxemburg wohnenden Arbeitnehmer durch die Aufstockung der Studienbeihilfen geleistet;
(2) Bei den in Luxemburg lebenden Arbeitnehmern bevorteilt das neue System der Studienbeihilfen die gut situierten Familien und benachteiligt die Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen, ab dem Zeitpunkt wo zwei oder mehr Kinder gleichzeitig studieren.

Der OGBL fordert eine substanzielle Überarbeitung des Gesetzes vom 26. Juli 2010 und eine Anpassung des Kindergelds und des Kinderbonus an die Preisentwicklung zum 1. Januar 2011.

Parallel hierzu hat der OGBL bei der Europäischen Kommission Klage gegen das Großherzogtum Luxemburg wegen Verletzung mehrerer Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts eingereicht, da es die nichtansässigen Studenten, Kinder in Luxemburg arbeitender Grenzgänger und Einwanderer, durch das Gesetz vom 26. Juli 2010 vom Erhalt der Familienzulagen und des Kinderbonus beziehungsweise der staatlichen Studienbeihilfen für Hochschulstudien ausschließt.

Darüber hinaus hat der OGBL allen Grenzgängern, die Kinder über 18 Jahre haben, die Hochschulstudien absolvieren, empfohlen, einen Antrag auf Studienbeihilfe bei den zuständigen staatlichen Luxemburger Instanzen zu stellen. Nachdem die luxemburgische Verwaltung ihre Verweigerung bekundet hat, kann der vom OGBL beauftragte Rechtsanwalt im Namen des betroffenen Mitglieds ein Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht einleiten.

Schließlich hat der OGBL ein Treffen mit den Europaparlamentariern der Großregion am 25. November 2010 im Parlament in Straßburg organisiert, um die Abgeordneten für die Situation der Grenzgänger zu sensibilisieren.

Der OGBL erwartet vom Europaparlament und von der Europäischen Kommission ein klares Signal an die Mitgliedstaaten, dass die Diskriminierung einzelner Gruppen von Arbeitnehmern in Europa keinen Platz haben darf.

Mitgeteilt vom OGBL
am 25. Oktober 2010