Der OGBL hat vor dem Appellationshof Luxemburg, nach 14 Jahren juristischer Auseinandersetzungen, einen wichtigen Erfolg im Dossier der Zuerkennung des qualifizierten Mindestlohns für Gebäudereiniger/innen, die sich auf eine 10-jährige Berufspraxis im Reinigungssektor berufen können, errungen.
Die 8. Kammer des Berufungsgerichts hat in der Tat am 27. Juni 2013 entschieden, dass die Gebäudereiniger, die eine eingehende Berufspraxis im Sektor aufweisen können, Anrecht auf den Mindestlohn für qualifizierte Personen haben, der 20 Prozent über dem normalen gesetzlichen Mindestlohn liegt.
Die heutige Zentralsekretärin beim OGBL, Estelle Winter, hatte die Affäre gegen ihren früheren Arbeitgeber Dussmann am 2. Juli 1999 vor das Arbeitsgericht Luxemburg gebracht, das am 26. Februar 2002 ein positives Urteil sprach, das später von der 3. Kammer des Berufungsgerichts abgeändert wurde, bevor es vom Kassationsgericht am 17. März 2011 aufgehoben wurde.
Nachdem es an die 8. Kammer des Berufungsgerichts weitergeleitet worden war, hat dieses nun dem Antrag der Klägerin, Frau Winter, stattgegeben indem es ihr den gesetzlichen Mindestlohn für qualifizierte Personen für die Dauer ihrer Tätigkeit bei Dussmann zuerkannte.
Dank der Ausdauer und des kämpferischen Geistes des OGBL und seiner Zentralsekretärin werden die jetzigen niedrigen Löhne im Reinigungssektor aufgebessert und 350 weitere vor den Arbeitsgerichtbarkeiten anliegende Dossiers können normal abgehandelt werden.
Mitgeteilt vom OGBL am 28. Juni 2013
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