Steuerreform

Der OGBL wird am 28. April sein Urteil abgeben

argent_pieces_mainDie Regierung hat den Sozialpartnern am 21. April die Anpassungen angekündigt, die sie vorhat gegenüber ihrem ursprünglichen Steuerreformvorschlag, den sie Anfang Februar vorgestellt hat, durchzuführen.

Der OGBL begrüßt, dass die Regierung auf dessen Vorschlag eingegangen ist, der in Richtung Steuerermäßigung für Hauspersonalkosten, für Hilfe- und Pflegeausgaben, für Kinderbetreuung geht. Auch begrüßt er die Entscheidung der Regierung, die „Chèques-repas“ aufzuwerten sowie den alleinerziehenden Familien, die ein Unterhaltsgeld beziehen, zu ermöglichen, mehr von Steuervergünstigungen zu profitieren.

Der OGBL begrüßt ebenfalls die Tatsache sehr positiv, dass die Regierung angekündigt hat, sie würde sich näher mit der Frage der Stock-Options beschäftigen, die den Arbeitnehmern mit hohen Löhnen ungerechtfertigte Steuervorteile schaffen.

Der OGBL stellt jedoch fest, dass die Regierung es nicht vorsieht, dementsprechend wie er es fordert, einen Anpassungsmechanismus der Steuertabelle einzuführen, der es ermöglichen würde, dass eine automatische Erhöhung der Steuerlast sich nicht im gleichen Maße wie in den vergangenen Jahren wiederholen würde.

Der OGBL stellt ebenfalls fest, dass die Regierung es nicht in Betracht zieht, so wie er es verlangt, die kleinen und mittleren Löhne weiter zu entlasten.

Ganz im Gegenteil stellt der OGBL fest, dass die Regierung auf ihrem Willen beharrt, die Besteuerung der Firmen zu senken.

Der OGBL wird nunmehr den Reformvorschlag, der nun vorliegt, im Detail analysieren, und wird am kommenden 28. April, bei Gelegenheit des erweiterten Nationalvorstands in Differdingen, zu dessen Gesamtheit Stellung nehmen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 21. April 2016