Kollektivverträge im Bauhandwerk

Der OGBL fordert einen einheitlichen Kollektivvertrag

Mur de briquesDie am 29. Januar 2013 in der Presse veröffentlichten Aussagen der Handwerkerföderation über die verschiedenen Kollektivvertragsverhandlungen im Bauhandwerk haben das Syndikat Bau des OGBL zumindest überrascht.

Seit Jahren hat der OGBL als mehrheitliche und federführende Gewerkschaft im gesamten Bauhandwerk und Bau, in Übereinstimmung mit der Minderheitsgewerkschaft, die Einführung eines einheitlichen sektoriellen Kollektivvertrags für die Berufe das Bauhandwerks, die durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind, verlangt und tut dies immer noch.

Eine positive Harmonisierung

Diese Vereinheitlichung hätte die Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmer und der sie beschäftigenden Unternehmen zur Folge. So könnte ein einheitlicher Kollektivvertrag dazu beitragen das Sozial- und Lohndumping sowie den unlauteren Wettbewerb einzudämmen. Denn es sind genau diese Phänomene, die die Luxemburger Unternehmen und ihre Dachorganisation anprangern.

Aufgrund der Reform des Niederlassungsrechts ist ein einheitlicher Kollektivvertrag mehr denn je unumgänglich. Der OGBL fordert eine positive Harmonisierung aller Kollektivverträge, ohne dass eine solche Lohnminderungen oder Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen nach sich ziehen würde. Diesbezügliche Gespräche müssten parallel zu den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen stattfinden.

Die vollständigen Kollektivvertragskündigungen und die Verhandlungsverweigerung seitens einzelner Patronatsverbände zwecks Beseitigung so genannter Wettbewerbsprobleme sind unverantwortlich. Erwähnen wir in diesem Zusammenhang, dass die Lohnkosten im Bau- und Bauhandwerkssektor die niedrigsten in der Großregion sind.

Verwirrungen vermeiden!

Außerdem verbittet sich der OGBL, dass eine im Bauhandwerk und im Bau minoritäre Gewerkschaft sich das Recht anmaßt die laufenden Verhandlungen durch Missachtung der zwischen den Gewerkschaften geschlossenen Vereinbarungen zu vereiteln.

Der OGBL missbilligt auch die Äußerungen der Handwerkerföderation, die in ihrer Reaktion nicht zögert bewusst die einseitig gemachten Aussagen einer Minderheitsgewerkschaft mit den Stellungnahmen des OGBL durcheinander zu bringen.

In diesem Zusammenhang drängt der OGBL auf eine Unterredung mit den Verantwortlichen der Handwerkerföderation, um mit den zuständigen Verbänden über die Einführung eines einheitlichen Kollektivvertrags für das Bauhandwerk zu diskutieren.

Mitgeteilt vom Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktiondes OGBL
am 30. Januar 2013