In Artikel 24 des Rahmengesetzes von POST Luxembourg ist das Personalsystem von Post Luxembourg festgelegt. Er sichert die Anwendung der derzeitigen und künftigen Bestimmungen des allgemeinen Statuts, der Gehalts-, Zulagen- und Pensionsregelungen, der Gesetzgebung für Beamte und Staatsangestellte und die Anwendung des Kollektivvertrags für Staatsarbeitnehmer auf das öffentlich-rechtliche Personal von POST Luxembourg.
Derselbe Artikel 24 führte gleichzeitig die Möglichkeit für POST Luxembourg ein, künftig Personal nach Privatrecht einzustellen.
Der derzeitige zuständige Minister für POST Luxemburg, in diesem Fall der Wirtschaftsminister, der im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2022 zitiert wird, erklärt, dass Artikel 24 auch darauf abzielt, das private System in das POST-Gesetz einzufügen, um das öffentlich-rechtliche und das privatrechtliche System gleichzustellen, ohne dass die Koexistenz dieser beiden unterschiedlichen Status dazu dient, Quoten festzulegen oder POST Luxemburg gar zu verpflichten, 50 % ihres Personals öffentlich-rechtlich und 50 % privatrechtlich zu beschäftigen.
Der Minister betonte, dass der Wille des Gesetzgebers eindeutig darauf zielt:
Der OGBL stellt fest, dass der Privatstatus bei POST sehr wohl verankert wurde und dass dies mit der Einführung eines Kollektivvertrags (KV) im Jahr 2009 einherging. Trotz der Bemühungen des OGBL, eine Gleichbehandlung zwischen den beiden Status zu erreichen, muss jedoch festgestellt werden, dass der besagte KV die Ungerechtigkeiten zwischen den Status nur noch vergrößert hat, anstatt jegliche Art von Diskriminierung zu beenden, wie es vom Gesetzgeber gewünscht wurde (Punkt 2).
Der OGBL stellt ebenfalls fest, dass die Regierung und die Direktion von POST Luxemburg während der Pandemie nicht müde wurden, den wesentlichen Charakter des Unternehmens für das Überleben des Landes zu betonen. Für den OGBL belegt diese Tatsache einmal mehr den gemeinnützigen Auftrag von POST Luxemburg.
Der OGBL fordert eine Stärkung des öffentlichen Status von POST Luxembourg:
Der OGBL wird nicht aufhören, den öffentlichen Charakter von POST Luxembourg zu verteidigen.
Mitgeteilt vom Syndikat Öffentlicher Dienst OGBL/Landesverband am 9. Januar 2023
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