Angesichts der erheblichen Zunahme an Konkursen, begrüßt der OGBL, dass die Regierung endlich einen diesbezüglichen Gesetzesvorschlag angenommen hat.
Der OGBL hat seit vielen Jahren eine Abänderung und Verbesserung der Konkursgesetzgebung verlangt, insbesondere hinsichtlich der Rechte der Arbeitnehmer. Der OGBL befürwortet, dass das neue Gesetz anstrebt die betroffenen Betriebe am Leben und somit die Arbeitsplätze zu erhalten. Die Regierung bestätigt auch die im April 2012 im Arbeitsrecht aufgenommenen Bestimmungen bezüglich der Auszahlung von Vorschüssen auf die unbezahlten Löhne an die von Konkursen betroffenen Arbeitnehmer.
Indem die Regierung eine besondere Betonung auf die Vorbeugung, die auch die Früherkennung eines in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens ermöglicht, legt, erfüllt sie ebenfalls eine langjährige gewerkschaftliche Forderung. So zum Beispiel zahlen die betroffenen Betriebe oft keine MwSt oder Sozialbeiträge mehr. Und für diesen Fall hätte bereits seit langem ein Warnsystem geschaffen werden müssen. Der OGBL kann dementsprechend die Bestimmung, verschiedene Daten der kriselnden oder in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Firmen beim Sekretariat des Konjunkturrats zu zentralisieren nur positiv bewerten genauso wie dessen neue Aufgabe die Entwicklung dieser Problembetriebe genauestens zu beobachten, um eine mögliche Weiterführung ihrer Aktivitäten zu begünstigen.
Nach einer genauen Analyse wird sich der OGBL im Detail zu dem neuen Gesetz äußern.
Mitgeteilt vom OGBL am 10. Januar 2013
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