Aufgrund der rezenten Konkurse im Bausektor und insbesondere des Konkurses der Firma Socimmo, hat Arbeitsminister Nicolas Schmit die Initiative ergriffen ein Gesetz zum besseren Schutz der Arbeitnehmer, die Opfer eines Konkurses werden, ausarbeiten zu lassen. Die Abänderungen werden vor allem die Möglichkeit zur schnelleren Entschädigung der Betroffenen schaffen sowie zur Auszahlung «innerhalb kürzester Zeit» von Vorschüssen unter bestimmten Bedingungen durch den Beschäftigungsfonds. Außerdem sieht der Gesetzesvorschlag eine Vereinfachung und Beschleunigung der Prozeduren für die betroffenen Personen bei der Arbeitsverwaltung (Adem) vor.
Diese Maßnahmen werden verhindern, dass die Arbeitnehmer, die Opfer eines Konkurses werden, monatelang ohne Einkommen leben müssen.
Der OGBL begrüßt aufs Wärmste diese Initiative, da sie einer langjährigen Forderung der Gewerkschaft entspricht. Dennoch wünscht sich der OGBL, dass neben diesen punktuellen Veränderungen, noch eine tiefgreifende Reform der Konkursgesetzgebung folgt.
Eine solche Reform müsste um zwei Hauptprobleme drehen: (1) der finanzielle und juristische Schutz der betroffenen Arbeitnehmer und (2) die Einführung eines Frühwarnsystems zur Ortung eventueller Engpässe bei Unternehmen. Eine bessere Koordination zwischen den staatlichen Verwaltungen und den Institutionen der Sozialversicherung wäre von Nöten. Wenn ein Unternehmen große Ausstände bei der Abgabe der Mehrwertsteuer und/oder der Sozialbeiträge aufweist, müsste ein Warnsystem bei einer zuständigen staatlichen Instanz, die sofort auf Betriebsebene eingreifen könnte, ausgelöst werden. Außerdem müsste im Rahmen einer solchen Reform das Informations- und Konsultationsrecht der Personaldelegierten und ihrer Gewerkschaften gestärkt werden.
Mitgeteilt vom OGBL am 10. Oktober 2011
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