Im Rahmen der Arbeitskollektivvertragsverhandlungen, hat das OGBL/SBA am 7. Juni seine sämtlichen Delegierten aus dem Bankensektor zusammengerufen, um sich gegenüber dem letzten Vorschlag der ABBL zu äußern. Diese wurde schließlich von einer Mehrheit von ihnen akzeptiert. Das OGBL/SBA hat demnach am 8. Juni sein Einverständnis gegeben, den jetzigen Arbeitskollektivvertrag für das laufende Jahr zu verlängern. Konkret sieht dieses Abkommen vor:
Die Entscheidung der OGBL/SBA-Delegierten ist dadurch motiviert, dass der Arbeitskollektivvertrag für ein Jahr fortgesetzt wird, mit all seinen Errungenschaften. Darüber hinaus war es für sie auschlaggebend, dass das OGBL/SBA an den Gesprächen im Hinblick auf den nächsten Arbeitskollektivvertrag teilnehmen kann, wohlwissend, dass diese Gespräche sich im Wesentlichen um den Lohn und um die Lohntabellen drehen, aber auch um die Arbeitszeit und um die Arbeitsplatzerhaltung. Seinerseits wird das OGBL/SBA während der ganzen Gespräche in den kommenden Monaten und darüber hinaus, während der offiziellen Verhandlungen, die Ende dieses Jahres beginnen werden, einen neuen Arbeitskollektivvertrag, der endlich die Arbeitnehmer im gerechten Verhältnis zur Produktivität in diesem Sektor entlohnen wird, Produktivität die laut vom STATEC veröffentlichten Zahlen weiterbestehen bleiben dürfte, und die eine Erhöhung des BIP um annähernd 4,8% für kommendes Jahr voraussieht. Das OGBL/SBA erinnert die Mehrheitsgewerkschaft des Sektors übrigens daran, dass es sich bei einer der gemeinsamen Verpflichtungen, die von den Gewerkschaften für den nächsten Arbeitskollektivvertrag genommen werden muss, um eine beträchtliche Lohnerhöhung handeln muss. Wenn diese Gewerkschaft in der Tat für dieses sogenannte Übergangsjahr auf diese Forderung verzichtet hat, so hofft das OGBL/SBA, dass dieses unentbehrliche Engagement bei den kommenden Verhandlungen zum Tragen kommt. Das OGBL/SBA ist seinerseits mehr denn je fest dazu entschlossen, einen festen Standpunkt zu verteidigen, gegen jeglichen Versuch die beruflichen und sozialen Errungenschaften zu zerstören, und wird sich nicht von einer Arbeitgeberschaft an der Nase herumführen lassen, die unter dem Deckmäntelchen eines „modernen“ und „vereinfachten“ Arbeitskollektivvertrags, im Endeffekt nur versucht, eine leere Schale zu erhalten.
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