Mehrere Branchen des Bausektors in der "Krise"

Der OGBL unterstützt die Entscheidung der Regierung, weist aber darauf hin, dass die Beschäftigungssicherung nicht nur aus Kurzarbeit besteht

Die Regierung hat am 25. Januar 2024 angekündigt, dass sie mehrere Branchen des Bausektors als in der Krise befindlich erklären wird. Diese Ankündigung betraf Unternehmen des Baugewerbes, die hauptsächlich in den Bereichen “Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden” (14.000 Beschäftigte) oder “Abbruch- und Baustellenvorbereitung” (1.400 Beschäftigte) tätig sind. Um ihre Schwierigkeiten zu überwinden, können die betroffenen Unternehmen zwischen dem 1. Februar und dem Sommer 2024 Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Die von der Regierung beschlossene Maßnahme sieht vor, dass maximal 20% der Belegschaft pro Unternehmen von Kurzarbeit betroffen sein dürfen.

Der OGBL unterstützt den Beschluss der Regierung. Sie garantiert den betroffenen Arbeitnehmern zumindest kurzfristig eine Weiterbeschäftigung.

Der OGBL betont jedoch, dass nun darauf geachtet werden muss, dass es zu keinem Missbrauch durch einzelne Unternehmen kommt und dass die mit Steuergeldern (!) finanzierte Kurzarbeit ausschließlich den Unternehmen zugute kommt, die aufgrund der Konjunkturflaute in diesem Sektor in echte Schwierigkeiten geraten sind.

Dem OGBL ist es ein ständiges Anliegen, die Verschwendung öffentlicher Gelder zu verhindern. Dies ist auch einer der Gründe, warum der OGBL stets die Aushandlung individueller Pläne zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung (plan de maintien dans l’emploi  – PME) mit den Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, bevorzugt hat. Diese PME ermöglichen es, von Fall zu Fall die für die jeweilige Situation am besten geeigneten Maßnahmen zu finden: Kurzarbeit, wenn nötig, aber auch Arbeitnehmerüberlassung, Vorruhestand, usw. Der OGBL hat solche PME im Sektor abgeschlossen und wird weiter welche aushandeln.

Der OGBL erinnert daran, dass er einem sektoriellen Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung im Bausektor nur unter der ausdrücklichen Bedingung zustimmen konnte, dass sich dieser nicht ausschließlich auf die Möglichkeit der Kurzarbeit für alle Unternehmen beschränkt. In diesem Zusammenhang fordert der OGBL neben der Aushandlung eines umfassenden sektoriellen Abkommens über die Arbeitsbedingungen, dass dieser sektorielle PME auch die Möglichkeit vorsieht, auf alle gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zurückzugreifen und nicht nur auf die Kurzarbeit.

Abschließend möchte der OGBL noch auf eine der Hauptursachen der “Krise” in bestimmten Branchen des Bausektors aufmerksam machen. Diese liegt in der Wohnungskrise in Luxemburg. Zu den exorbitanten Immobilienpreisen, die seit mehreren Jahren im Land zu verzeichnen sind, gesellt sich seit kurzem ein spektakulärer Anstieg der Zinssätze, was den Erwerb von Wohneigentum für den Normalbürger sehr schwierig macht und automatisch zu einer Verlangsamung der Aktivität in einigen Baubranchen führt. Gleichzeitig hat der erschwerte Zugang zu Wohnraum zu einem starken Druck auf die Mietpreise geführt, was wiederum einen drastischen Anstieg der Mieten zur Folge hatte.

In diesem Zusammenhang fordert der OGBL, dass die Regierung ehrgeizige Maßnahmen im Bereich des Zugangs zu Wohnraum ergreift, sowohl im Interesse der Haushalte als auch der Wiederbelebung des Bausektors und somit der Erhaltung von Arbeitsplätzen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Bau, den 25. Januar 2024