Ein am 17. Juli 2014 beim Nationalen Schlichtungsamt abgehaltenes Treffen hat keine Lösung in der Streitsache gebracht, in der sich die Gewerkschaften OGBL und LCGB und die Geschäftsleitung von Lux-Airport als Betreiber des Flughafens Luxemburg gegenüberstehen. Für den 18. September 2014 ist ein weiteres Treffen beim Nationalen Schlichtungsamt vorgesehen.
Lux-Airport ist rentabel Angesichts der außerordentlich positiven Ergebnisse von Lux-Airport fordern die Gewerkschaften eine Gehaltserhöhung von 1,5 % pro Vertragsjahr, und zwar rückwirkend vom 1. Januar 2013. Es ist darauf hinzuweisen, dass Lux-Airport 2013 einen Gewinn von 4,7 Mio. Euro erwirtschaftet hat, was einer Steigerung von 20 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Geschäftsleitung von Lux-Airport möchte jedoch nur eine Gehaltserhöhung von 0,3 % für das erste Jahr und von 0,5 % für die beiden Folgejahre vereinbaren. Darüber hinaus lehnt Lux-Airport den Abschluss eines Tarifvertrags zum 1. Januar 2013 ab, welcher sich nahtlos an den abgelaufenen vorhergehenden Vertrag anschließen würde. Die Geschäftsleitung fordert einen Tarifvertrag, der erst ab 2015 Anwendung findet.
Volle Flexibilität der Arbeitszeit Außerdem fordert Lux-Airport die Ausweitung des Referenzzeitraums von einem auf sechs Monate, lehnt es jedoch ab, den Mitarbeitern Arbeitspläne vorzulegen, die die geforderte Referenzperiode abdecken, so wie dies im Arbeitsgesetzbuch eigentlich vorgesehen ist. Für die Gewerkschaften ist dieser Ansatz unakzeptabel. Die Folge wäre, dass die Mitarbeiter dem Arbeitgeber auf Abruf zur Verfügung stehen müssten, was schlussendlich auf eine volle Flexibilität der Arbeitszeit hinausläuft.
Schriftliche Stellungnahme angefragt Das Nationale Schlichtungsamt fordert eine schriftliche Stellungnahme der Geschäftsleitung von Lux-Airport, die sie den Gewerkschaften spätestens bis zum 24. Juli 2014 übermitteln muss und welche die drei strittigen Themenbereiche enthalten soll: Gehaltserhöhung, Ausgleichsmaßnahmen für die Jahre 2013 und 2014 sowie ein konkretes Modell für die Einführung eines Referenzzeitraums. Die Sozialpartner werden am 24. Juli zusammenkommen. Die Ergebnisse dieses Treffens werden dem Nationalen Schlichtungsamt am 18. September 2014 vorgestellt.
Soziale Verantwortung des Staates Die Gewerkschaften erinnern daran, dass es sich bei Lux-Airport um ein Unternehmen handelt, dessen Aktien zu 100 % vom luxemburgischen Staat gehalten werden. In seiner Vorbildfunktion muss der Staat sich seiner sozialen Verantwortung bewusst sein, die die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften, die Achtung der Arbeitnehmer und die Wahrung des sozialen Friedens beinhaltet.
Mitteilung am 18. Juli 2014
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