Die Lohntabelle im Bau- und Hoch- und Tiefbauwesen wurde am vergangenen 1. September aktualisiert, und zwar wegen der Erhöhung von 0,7%, die bei der letzten Arbeitskollektivvertragsverhandlung ausgehandelt wurde.
Die neue Tabelle sieht wie folgt aus:
Winterkollektivurlaub Der 5. Anhang des Arbeitskollektivvertrags im Bau- und Hoch- und Tiefbauwesen legt die Bestimmungen, die auf den obligato-rischen Kollektivurlaub anwendbar sind, fest. Im Winter sind es zehn Tage Kollektivurlaub zuzüglich der gesetzlichen Feiertage vom 25. und 26. Dezember und dem darauffolgenden 1. Januar. (diese Daten sind im Arbeitskollektivvertrag festgehalten). Insofern ist der Kollektivurlaub für die Feiertage zum Jahresende 2015 und Jahresanfang 2016 ab dem 19. Dezember 2015 bis zum 6. Januar 2016 inklusive festgelegt worden. Der letzte Arbeitstag wird der Freitag, 18. Dezember sein und der erste Arbeitstag wird der Donnerstag, 7. Januar 2016 sein.
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