Ja zum Solidaritätsprinzip der Finanzierung und Verwaltung der Kranken- und Mutterschaftsversicherung!

Nein zur Entsolidarisierung seitens der Arbeitgeber!

assurance_social_CNS_batimentDie Gewerkschaften OGBL und LCGB haben das Dokument „Reform der Nationalen Gesundheitskasse: Neugestaltung der Finanzierung und der Verwaltung der Kranken- und Mutterschaftsversicherung in Luxemburg“, das kürzlich von der UEL vorgestellt wurde, zur Kenntnis genommen. Die Arbeitgeberorganisation plädiert in diesem Dokument dafür, dass die Arbeitgeber sich aus der Finanzierung der Sachleistungen der Krankenversicherung zurückziehen. Als Gegenleistung schlägt die UEL vor, dass die Arbeitgeber die Finanzierung der Geldleistungen komplett übernehmen. Dieser Vorschlag wird durch die UEL insofern mit dem Vorwand begründet, dass ausschließlich die Geldleistungen die Firmen direkt betreffen würden, ganz im Gegensatz zu den Sachleistungen, die sehr eng mit der Gesundheitspolitik der Regierung in Verbindung stehen und nichts mit den Interessen und den Anliegen der Firmen zu tun haben. Dies ist natürlich völlig absurd und entbehrt jeglicher Grundlage.

Bezüglich der Vereinbarkeit des Rückzugs aus der Finanzierung seitens der Arbeitgeber, in einem System, das auf Mitbestimmung, Solidarität und Aufgabenverteilung der Sozialversicherungen aufgebaut ist!

Die oben genannten Gewerkschaften bestehen darauf, daran zu erinnern, dass das luxemburgische Sozialversicherungssystem ein System ist, bei dem die Lasten zwischen Staat, Versicherten und Arbeitgebern aufgeteilt sind, und gleichzeitig eine Reserve angelegt wird. Die Entsolidarisierung seitens der Arbeitgeber bezüglich der Sachleistungen wäre nur ein erster Schritt in Richtung Aufgabe ihrer sozialen Verantwortung sowie ihrer Mitfinanzierungspflicht des Sozialversicherungssystems. Langfristig werden andere Versuche ihrerseits, sich aus anderen Versicherungsbereichen zurückzuziehen die Gefahr in sich bergen, dass das gesamte System der Luxemburger Sozialversicherung, wie wir es heute kennen, abgeschafft wird. Eine solche Herangehensweise ist für die betroffenen Parteien unannehmbar. Sie ist umso unannehmbarer, wenn man sich auf die Argumentation beruft, die diesen Vorschlag begründet.

Bezüglich des angeblichen ursächlichen Zusammenhangs zwischen Leistungsarten und Beitragszahlern: Versicherte oder Arbeitgeber!

Die betroffenen Parteien bestehen darauf zu präzisieren, dass die Krankenversicherung sich durch zwei Leistungsarten kennzeichnet – die Sach- und die Geldleistungen – die zusammen ein untrennbares Ganzes bilden und gegenüber denen, sowohl Arbeitgeber als auch Versicherte, Rechte und Pflichten haben. Es ist also absurd zu behaupten, dass die Unternehmen direkt nur von den Geldleistungen betroffen sind und nicht von den Sachleistungen ebenso wie es absurd wäre zu behaupten, dass die Versicherten nur von den Sach- und nicht von den Geldleistungen betroffen sind. Die hier betroffene Versicherung deckt die Art von Krankheiten ab, die ihren Ursprung in zahlreichen und unterschiedlichen Faktoren haben, die sowohl mit der Berufstätigkeit als auch mit dem außerberuflichen Leben zu tun haben können.

Demnach ist ein Unterschied in der Finanzierung der beiden Leistungsarten, wie es die UEL vorschlägt, ungerechtfertigt. Die Unzertrennlichkeit der beiden Leistungskategorien wird ebenfalls dadurch veranschaulicht, dass die „Jagd auf Kranke“, wie sie von der UEL organisiert wird, zur Folge hat, dass die Ausgaben der Krankenversicherung Gefahr laufen zuzunehmen, und zwar deshalb, weil viele Versicherte, trotz ihrer Arbeitsunfähigkeit weiterarbeiten oder ihre Arbeit, aus Angst entlassen zu werden, wieder aufnehmen.

Bezüglich der Finanzierung der Arbeitgeberversicherung („Mutualité des employeurs“)

Seit der Einführung des Einheitsstatuts hat sich ein Teil der Ausgaben der Arbeitgeberversicherung nach und nach zu Lasten des Staates verschoben, also zu Lasten der Versicherten, der Steuerzahler. Daher kann niemand mehr von finanzieller Neutralität sprechen, sondern es muss vielmehr von einer beträchtlichen Erleichterung der Versicherungsausgaben zu Gunsten der Arbeitgeber und auf Kosten der Steuerzahler gesprochen werden.

In der Tat, die Finanzierung der Arbeitgeberversicherung wurde gewährleistet – über die Arbeitgeberbeiträge hinaus – einerseits durch die „Zusatzprämie“, die von den früheren Arbeitern während der Übergangsphase zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2012 bezahlt wurde und andrerseits durch staatliche Subventionen, die ursprünglich 0,3% der gesamten Beiträge sämtlicher Gehälter ausmachte und die über das Haushaltsgesetz von 2015 auf 0,45% erhöht wurden. Dies entspricht einem einmaligen und außergewöhnlichen Zusatzbeitrag von 20,5 Millionen Euro für das Jahr 2015.

Es kommt noch besser! Der Staat hat sich im Haushaltsgesetz von 2015 zu einem Zusatz verpflichtet, und zwar zusätzlich 24,5 Millionen Euro zurückzuerstatten, die dem Unterschied entsprechen zwischen dem Staatsbeitrag zur Arbeitgeberversicherung, der im Haushaltsgesetz von 2014 festgehalten ist (eine Summe von 61,5 Millionen Euro) und des tatsächlichen Staatsbeitrags für 2014 (86 Millionen Euro).

Das Sahnehäubchen auf dem Kuchen war das Abkommen zwischen Staat und UEL im Jahr 2015, nach dem der durchschnittliche Beitragssatz der Arbeitgeber ab 2016 auf 2% eingefroren ist, und dass der Staat, im Voraus, den Überschuss der Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen übernehmen wird, so wie er in der Betriebsrechnung der Arbeitgeberversicherung angenommen ist, um so zu ermöglichen, den oben erwähnten 2-Prozent-Satz aufrechtzuerhalten und dabei eine Reserve von 10% der jährlichen Ausgaben zu sichern. So ist für das Jahr 2016 ein finanzieller Beitrag vom Staat zur Arbeitgeberversicherung in Höhe von 48.346.900 Euro im Haushalt vorgesehen.

Bezüglich der Pseudowiederaufnahme des Sozialdialogs der von der UEL angefangen wurde!

Unabhängig vom Inhalt der UEL-Vorschläge prangern die oben genannten Gewerkschaften schon jetzt die Tatsache an, dass die UEL, ohne auf eine Stellungnahme der Briefempfänger zu warten, ihre Vorschläge bezüglich der Reform der nationalen Gesundheitskasse in die Öffentlichkeit getragen hat. Die betroffenen Gewerkschaften sehen diese Vorgehensweise der UEL als ein gutes Beispiel, „wie man nicht vorgehen soll“, um den Sozialdialog mit den Verhandlungspartnern wieder aufleben zu lassen oder neu zu starten.

Schlussfolgerung: die gute finanzielle Situation der Krankenkasse nutzen, um die Leistungen zu verbessern

Statt auf eine hinterhältige Art und Weise unser Sozialversicherungssystem über ein Disengagement der Arbeitgeber bei ihrer Finanzierung abzubauen, schlagen die betroffenen Gewerkschaften vor, vor dem Hintergrund der guten finanziellen Situation der Krankenversicherung, die Beitragszahler davon profitieren zu lassen, und ihnen verbesserte Leistungen der Krankenversicherung anzubieten.

Mitgeteilt am 22. März 2016